VDI 4207 Blatt 2
Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe 28.07.2016Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher belasten die Luft. Besonders problematisch ist die zunehmende Verfeuerung von Holz, da sie hohe Feinstaubemissionen verursacht. Daher gelten auch für Kleinfeuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten. Die Richtlinie VDI 4207 Blatt 2 beschreibt die ordnungsgemäße Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen und Emissionsmessungen von Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) oder nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
Die VDI 4207 Blatt 2 gilt für die Bestimmung von gas- und staubförmigen Emissionen an diesen Anlagen. Sie beschreibt anlagen- und betriebsbezogene Überwachungsaufgaben, die vor der Emissionsmessung durchgeführt werden sollten.
Darüber hinaus behandelt sie die Besonderheiten bei Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Neben einem Musterprüfbericht über Emissionsmessungen enthält die VDI 4207 Blatt 2 auch Kriterien zur Abgrenzung von Einzelraumfeuerungsanlagen. Die Richtlinie berücksichtigt den von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) herausgegebenen Katalog an Fragen zur Auslegung von Anforderungen der 1. BImSchV, der auch Fragen zur Überwachung beantwortet.
Herausgeber der Richtlinie VDI 4207 Blatt 2 „Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen – Messen an Anlagen für feste Brennstoffe“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI (VDI-KRdL) und DIN. Die Richtlinie ist im Juli 2016 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf vom Juni 2014. Sie kann zum Preis von 174,80 € unter www.beuth.de bezogen werden.