VDI 4500 Blatt 6
Hilfe bei der Technischen Dokumentation 21.11.2017Verantwortliche für die Konzeption, Ausführung und Verteilung von Technischer Dokumentation müssen sich mit den geeigneten technischen Mitteln auseinandersetzen, um den gesamten Publikationsprozess gemäß den definierten Anforderungen zu ermöglichen. Dabei sind neben den geforderten Dokumentarten auch die für das Bearbeiten und Publizieren zweckmäßigen Quell- und Zielformate zu definieren.
Die Richtlinie VDI 4500 Blatt 6 betrachtet den gesamten Publikationsprozess mit seinen verschiedenen Prozessphasen. Es werden bewährte (Software-)Werkzeuge vorgestellt und die verschiedenen Datei-Formate betrachtet und bewertet.
Leser erhalten mit der Richtlinie VDI 4500 Blatt 6 eine Entscheidungshilfe zur Bewertung und Einführung relevanter Softwaresysteme. Praxisbeispiele zeigen Anwendungen für unterschiedliche Anforderungen und Kostenkategorien. Diese können auch als Grundlage für die Planung eines Redaktionssystems dienen, das unter bestimmten Voraussetzungen die Effizienz einer Redaktionsumgebung deutlich erhöhen kann.
Die Richtlinie bietet zu folgenden Themen Hilfestellung an:
- Phasen des Publikationsprozesses,
- Wichtige Quell- und Zielformate,
- Software zur Erstellung und Pflege von Inhalten,
- Verwaltung und Archivierung,
- Erzeugung und Publikation,
- Aufbau von Software-Systemen,
- Schnittstellen und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (z. B. Technische Redakteure oder Übersetzer).
Herausgeber der Richtlinie VDI 4500 Blatt 6 „Technische Dokumentation – Dokumentationsprozess - Publizieren“ ist die VDI-Gesellschaft Produkt- und Prozessgestaltung (GPP). Die Richtlinie ist im November 2017 als Entwurf erschienen und kann zum Preis von 105,50 € unter www.beuth.de bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals unter www.vdi.de/einspruchsportal oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft. Die Einspruchsfrist endet am 30. April 2018.