VDI 6012 Blatt 2.1
Biomassefeuerungsanlagen in Gebäuden 09.12.2015Die Förderung nachwachsender Brennstoffe aus Klimaschutzgründen, steigende Preise für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas sowie die Sorge um die Versorgungssicherheit machen die Verbrennung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen zunehmend interessant. Die Richtlinie VDI 6012 Blatt 2.1 betrachtet die Anwendung regenerativer, thermischer Energiesysteme in Gebäuden, einschließlich der Anlieferung und Lagerung der Brennstoffe sowie die Entsorgung der Verbrennungsrückstände.
VDI 6012 Blatt 2.1 betrachtet Systeme, die der Wärmeerzeugung in räumlicher Nähe zum Verbraucher sowohl in Wohn- als auch Nichtwohngebäuden dienen und bei denen holzartige Brennstoffe eingesetzt werden wie naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde (insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln sowie Reisig und Zapfen), Presslinge aus naturbelassenem Holz (in Form von Holzbriketts nach DIN EN ISO 17225-3 oder in Form von Holzpellets nach DIN EN ISO 17225-2 sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität).
Die maximale Nennwärmeleistung der in Richtlinie betrachteten Brennstoffe ist auf 500 kW beschränkt. Die VDI 6012 Blatt 2.1 richtet sich an Anlagenersteller, Architekten, Fachplaner, Bauherren, Investoren, Betreiber, Energieberater und Schornsteinfeger, Genehmigungs- und Baubehörden sowie Komponenten- und Anlagenhersteller.
Herausgeber der Richtlinie VDI 6012 Blatt 2.1 „Regenerative und dezentrale Energiesysteme für Gebäude; Thermische Systeme; Biomassefeuerungsanlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist in deutsch/englischer Sprache zum Preis von 124,60 € unter www.beuth.de zu beziehen.