Änderungen im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“
Verbesserte Konditionen ab 1. August 2015 31.07.2015Zum 1. August 2015 gelten für das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 151/152, 430) verbesserte Konditionen: So wird der maximale Kreditbetrag für umfangreiche Sanierungen zu einem „KfW-Effizienzhaus“ von 75.000 € auf 100.000 € angehoben. Der Zinssatz liegt aktuell bei 0,75 %. Je nach erreichtem energetischen Standard muss ein Teil des Kredits nicht zurückgezahlt werden. Der maximale Tilgungszuschuss wird von 22,5 auf 27,5 % des Kreditbetrags (KfW 151) erhöht (www.kfw.de).
Das ist aber noch nicht alles: Auch die Konditionen für energetische Einzelmaßnahmen (KfW 152) werden ab dem 1. August 2015 attraktiver. So werden Tilgungszuschüsse von 7,5 % gewährt, sofern diese über einen KfW-Kredit finanziert werden. Für Investoren, die keinen KfW-Kredit in Anspruch nehmen, verbessern sich die Konditionen des Investitionszuschusses – so übernimmt der Staat nun einmalig bis zu 30 % der Investitionskosten für energetische Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern – Das sind 5 % mehr als vor dem Stichtag. Der maximale Zuschussbetrag pro Wohneinheit ist von 18.750 auf 30.000 € hochgesetzt worden.
Das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ ist sowohl für Vermieter und Mieter eine Entlastung. Hohe Energiekosten können durch die energetische Sanierung nachhaltig gesenkt werden und die Verbesserungen des KfW-Programms bieten einen zusätzlichen Anreiz der Inanspruchnahme dieser Förderung.
Übrigens: Galt das KfW-Programm zuvor ausschließlich für ältere Gebäude, werden ab August 2015 auch Wohngebäude gefördert, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt wurde.