Energieeffizienz-Expertinnen bei Caverion
Zur Antragstellung von BEG-Maßnahmen berechtigt 03.08.2021Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelt die energetische Gebäudeförderung neu. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bietet es noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden.
Seit dem 1. Juli 2021 können Eigentümer, Pächter oder Mieter Förderungen für systemische Maßnahmen, also den Neubau eines Effizienzgebäudes oder die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzgebäude im Rahmen des BEG NWG (Nichtwohngebäude) beantragen. Darüber hinaus werden seit Beginn des Jahres mit der BEG EM Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik, an der Gebäudehülle und für den Einsatz erneuerbarer Energien für Heizungen sowie zur Heizungsoptimierung gefördert. Die Fachplanung und Baubegleitung werden ebenfalls gefördert.
Wer einen Antrag auf Förderung von systemischen Maßnahmen oder Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik oder der Gebäudehülle stellen will, muss einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen. Caverion Deutschland beschäftigt zwei bundesweit aktive Energieberaterinnen für Wohn- und Nichtwohngebäude, die die Voraussetzungen zur Antragstellung erfüllen und als Energieeffizienz-Expertinnen (EEE) in der offiziellen Liste der Deutschen Energieagentur (dena) geführt sind.
„Caverion weitet damit sein Spektrum an Energiedienstleistungen noch weiter aus. Einerseits identifizieren wir mit Energieanalysen und -konzepten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz. Andererseits prüfen unsere Energieeffizienz-Expertinnen die Fördermöglichkeiten und behalten dadurch die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen im Blick“, erklärt Andreas Blassy, Head of Digital & Energy Services bei Caverion Deutschland.
Übrigens sind auch die Kosten für den verpflichtenden Energieeffizienz-Berater förderfähig.