Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion

Ab dem 1. Januar 2022 müssen für bereits installierte, fernablesbare Messgeräte monatlich Angaben über deren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser gemacht werden.

Wie solche Informationen so gestaltet werden können, dass sie rechtssicher sowie gut verständlich sind und zum Energiesparen motivieren, zeigt ein Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA).

Die Pflicht, monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser bereitzustellen, stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die im November 2021 durch eine Novelle der Heizkostenverordnung in Deutschland umgesetzt wurde. Da bis Ende 2026 fernablesbare Messgeräte nachzurüsten sind, wird die Pflicht ab dem 1. Januar 2027 für alle Mietverhältnisse in Deutschland gelten.

Angegeben werden müssen etwa der tatsächliche Verbrauch und die Kosten, ein Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Des Weiteren müssen der eingesetzte Energieträger und die jährlichen Treibhausgasemissionen angegeben werden. Zudem muss die Verbrauchsinformation Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten, die zum Energiesparen beraten.

Laden Sie sich hier den Leitfaden herunter!

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