TGA-Verbände: Stopp des „Heizungsgesetzes“ für Verbesserungen nutzen

GEG-Novelle solle in mehreren Punkten überarbeitet werden

Frank Ernst, Geschäftsführer des BTGA, des FGK und des RLT-Herstellerverbands.
Bild: Frank Ernst / privat

Frank Ernst, Geschäftsführer des BTGA, des FGK und des RLT-Herstellerverbands.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag im Plenum des Bundestages geplante zweite und dritte Beratung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) untersagt. Dazu erklären Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbandes Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V., sowie Robert Hild, Geschäftsführer des VDMA Allgemeine Lufttechnik:

„Der vorläufige Stopp des sogenannten Heizungsgesetzes bietet die Möglichkeit, den Gesetzentwurf in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren gründlich zu beraten. Wir appellieren an die Bundestagsab-geordneten, die nun zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um den Inhalt zu überarbeiten und weitere Verbesserungen am Gesetz vorzunehmen.“ Zu den zentralen Forderungen der TGA-Verbände gehören eine Überarbeitung des Paragraf 71p sowie die Anrechnung von Abwärme als erneuerbare Energie.

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