Kommentar

GEG-Reform – eine Chance für die TGA-Branche

RA Robert von Ascheraden,
Geschäftsführer des ITGA Hessen e.V.
Bild: ITGA Hessen e.V.

RA Robert von Ascheraden,
Geschäftsführer des ITGA Hessen e.V.
Bild: ITGA Hessen e.V.
Auf Gebäude entfallen ungefähr 35 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Sie sind aktuell verantwortlich für ca. 115 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 im Jahr. Diese Emissionen müssten um mehr als 40 % reduziert werden, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen und um weniger abhängig von Energieimporten zu werden.

Ein Entwurf zur Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) des Bauministeriums und des Wirtschaftsministeriums (BMWK) sieht daher vor, dass ab Januar 2024 möglichst jede neue Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Zentrales Ziel ist hierbei der Austausch von Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Der Koalitionsausschuss hatte im März 2022 beschlossen, dass nicht erst ab 2025 sondern, bereits ab 2024 möglichst jede neue Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Laut BMWK setze die GEG-Novelle klare Investitionsanreize und gewährleiste zudem einen pragmatischen Übergang.

Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick:

Die Pflicht zum erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.

Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.

In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit Erneuerbaren Energien zu erfüllen.

Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.

Was bedeutet das für die TGA-Unternehmen?

Die Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung spielen eine zentrale Rolle beim Erreichen der Klimaziele und bei der Bewältigung der Energiewende. Auch wenn der Gesetzentwurf in einigen Punkten sicher noch einer Überarbeitung bedarf, wird mit der Reform des GEG dennoch ein klarer Rahmen gesteckt, der der Branche grundsätzlich Planungssicherheit gibt. Es ist damit der Startschuss gegeben, um auch im Massenmarkt in erneuerbare Wärme zu investieren. Vor dem Hintergrund hoher Ausgaben für den Import fossiler Brennstoffe bedeutet der Umstieg auf erneuerbares Heizen auch mehr heimische Wertschöpfung und Innovation in Heizungsindustrie und Handwerk.

Angesichts der noch immer angespannten Situation am Arbeitsmarkt erwartet die Branche von der Politik daher (weiterhin) wirksame Instrumente, um den Fachkräftebedarf zu sichern. Insbesondere niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt im Rahmen der Flexibilisierung des Ausbildungssystems, das Hervorheben der Attraktivität von Ausbildungsberufen im Gebäudetechnikbereich sowie eine übersichtliche, kontinuierliche und verlässliche Förderlandschaft sind hierfür unerlässliche Voraussetzungen.

Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.

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