Planung/Montage: 10 häufige Fehler

Vermeidung von Mängeln in der Sanitär-/Heizungstechnik

Während der Planungs- und Bauphase müssen grundlegende Fehler vermieden werden, da sie zu schwerwiegenden Mängeln mit hohen Beseitigungskosten und damit zu Mehrkosten des gesamten Bauprojekts führen können. Nachfolgend werden zehn Fälle aus der Sachverständigenpraxis aufgezeigt.

Nichteinhaltung normativer Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasseranlagen

Im Bereich zwischen 25 und 45 °C haben Legionellen optimale Wachstumsbedingungen. Die Koloniebildende-Einheiten-Konzentration ist hier am höchsten (Gesundheitsgefahr!). Gemäß DIN 1988-200, DIN EN 806-2 und VDI-Richtlinie 6023 darf bei einem einseitigen Zapfvorgang von max. 30 Sek. weder eine Kaltwassertemperatur von 25 °C überschritten noch eine Warmwassertemperatur von 55 °C unterschritten werden. Die Mindestbevorratungstemperatur von Trinkwasser warm (PWH) darf auf ≥ 50 °C abgesenkt werden, sofern ein „regelmäßiger“ Wasseraustausch sichergestellt werden kann (vgl. DVGW-Information Wasser, Nr. 90, zum DVGW-Arbeitsblatt W 551).

Zu niedrige Systemtemperaturen

Wohnungsstationen mit Zirkulationssystemen werden zum Teil trinkwasserseitig mit zu niedrigen Systemtemperaturen betrieben. Hierbei wird die Trinkwasserhygiene gefährdet. Gemäß normativen Vorgaben muss auch eine Wohnungsstation mit Warmwasserzirkulation wie eine zentrale WWB behandelt werden. Dies bedeutet, dass an keiner Stelle des Warmwasser- und Zirkulationsleitungsnetzes die Temperatur unter 55 °C fallen darf.

Sicherheitsventil bei Wohnungsstationen: Fehlende Verbindung, falscher Ablauf

Die fehlende Verbindung zu einem Sicherheitsventil (trinkwasserseitig) kann zu Wasserschäden durch Überdruck führen. Während einige Hersteller Zirkulationsmontagesets u. a. mit eigenem Sicherheitsventil anbieten, sind von anderen Herstellern nur Sicherheitshinweise, z. B. mittels Aufkleber vorhanden („Die Kaltwasserzufuhr darf nicht abgesperrt werden, wenn der Heizungsvorlauf nicht abgesperrt wurde.“). Hier ist darauf zu achten, dass der Hinweis gut sichtbar und bei Bedarf an mehreren Stellen gegeben ist.

Darüber hinaus benötigt ein Sicherheitsventil gemäß DIN 1988-400 und DIN EN 1717 stets einen freien Ablauf (abwasserseitig). Dies kann bei Gegebenheit z. B. unterhalb der Küchenspüle mit einem Ablauftrichter und Trockengeruchsverschluss erfolgen, sofern an der Wohnungsstation selbst kein Abwasseranschluss errichtet wird.

Verzicht auf die Heizwasseraufbereitung gemäß den Vorgaben der VDI 2035

Durch die zunehmende Materialvielfalt sowie durch größere Wasservolumina hat die Befüllung von Heizungsanlagen mit aufbereitetem Wasser gemäß VDI-Richtlinie 2035 in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dennoch werden zum Teil auch heute noch neu errichtete Heizungsanlagen mit Stadtwasser befüllt. Schäden an Wärmeerzeugern nebst Zubehör und erhöhte Energieverbräuche durch Isolationswärmeverluste, bedingt duch Kalkausbildung, können die Folge sein. Objektive Erkenntnisse geben labortechnische Untersuchungen oder auch Messgeräte zur Wasserzustandsprüfung: pH-Wert, elektr. Leitfähigkeit, Salzgehalt, Härtegrad und TDS-Wert (TDS = Total Dissolved Solids Summe der gelösten Feststoffe im Wasser). Ein erhöhter Chloridgehalt des Kreislaufwassers deutet bspw. darauf hin, dass eine Heizungsanlage mit nicht aufbereitetem Wasser gefüllt wurde.

Unzureichende Durchführung von Schall- und Brandschutzmaßnahmen

Zahlreiche Bauprojekte werden nach der Fertigstellung in Bezug auf einen nicht ausreichenden Schallschutz bemängelt und vor Gericht zur Lösungsfindung beklagt. Die Untersuchung schallübertragender Bauteile geht i. d. R. mit Bauteilöffnungen einher. Daher sollte eine lückenlose Körperschallentkopplung durchgeführt und entstandene Schallbrücken sollten im Bauablauf umgehend beseitigt werden.

Brandschutzmaßnahmen sind stets auf Grundlage des Brandschutzkonzeptes und in Abstimmung mit dem beauftragten Prüfsachverständigen durchzuführen. Sollte nämlich die Baubehörde im Anschluss an die Fertigstellungsanzeige Abweichungen vom Brandschutzkonzept feststellen, kann sie unter Umständen die Nutzungserlaubnis für das Gebäude entziehen. Bei z. B. einem Wohngebäude müssten im schlimmsten Fall die Bewohner dann umgesiedelt werden, bis dieser Nachweis erfolgt ist.

Defizitäre Abdichtung in Nassräumen

Nicht oder unzureichend abgedichtete Installationsöffnungen in Nassräumen, z. B. von Unterputzanschlüssen für Wandarmaturen, können Wassereintritt hinter die Fliesen ins Mauerwerk verursachen und bspw. zu Feuchtigkeits- und Schimmelschäden, auch in benachbarten Räumen, führen. In der Baupraxis wird zur elastischen Versiegelung von Wänden der Wassereinwirkungsklasse W2-I gemäß DIN 18534 oftmals Silikon verwendet. Hierbei handelt es sich um Wartungsfugen gemäß DIN 52460, VOB DIN 1961 § 4 und § 13 sowie IVD-Merkblatt 15, die in regelmäßigen Abständen, d. h. optimalerweise nach spätestens vier Jahren (Gewährleistungsfrist eines VOB/B-Vertrags), erneuert werden müssen. Zur ordnungsgemäßen Abdichtung von Unterputzanschlüssen für Wandarmaturen stellen Rosettenabdichtungssets aus Zellkautschuk oder Gummi-Dichthülsen den Stand der Technik dar.

Solarthermieanlage: Fehler in der Auslegung, Errichtung und im Betrieb

Durch die Zunahme an installierten Wärmemengenzählern und der damit einhergehenden Erfolgsmessung von bestehenden Solarthermieanlagen, die lange Zeit gefehlt hat, wurden Effizienzmängel offensichtlich. Folgende Mängel sind u. a. in der Praxis festzustellen:

Betrieb mit falschem Anlagenbetriebsdruck,

Betrieb mit falschem MAG-Stickstoffvordruck bzw. mit fehlendem Vorschaltgefäß,

fehlender hydraulischer Abgleich,

Einsatz ungeeigneter Dichtungen und nicht zugelassener Bauteile,

unzureichende Entlüftung,

Druckproben mit städtischem Trinkwasser, anstatt mit Luft, einem Inertgas oder einem zugelassenen Glykol-Wasser-Gemisch,

grundlegende Installationsfehler sowie falsch eingestellte Regelungsparameter und

ausbleibende Wartungen.


Verzicht auf Rohrbegleitheizungen in frostgefährdeten Bereichen

Wasserleitungen, die direkt an Außenluft angrenzen, müssen gegen Frost geschützt werden, da Frostsprengungen die Folge sein können. Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind in diesem Bereich wasserführende Leitungen mit einer Dämmstärke von 200 % auszustatten. Alternativ können auch elektr. Rohrbegleitheizungen verwendet werden.

Überlastung von Fäkalienhebeanlage durch zu viele Sanitärgegenstände

Gemäß DIN 1986 und DIN EN 12056 dürfen nur Sanitärgegenstände über eine Fäkalienhebeanlage entwässert werden, wenn sie unterhalb der Rückstauebene liegen. Sanitärgegenstände, die oberhalb der Rückstauebene liegen, sind mit natürlichem Gefälle gemäß dem Schwerkraftprinzip zu entwässern. Andernfalls steigen die Betriebskosten und der Wartungsaufwand als auch Verschleißgrad einer Fäkalienhebeanlage. Eine weitere Schwachstelle kann eine fehlende oder falsch verlegte Rückstauschleife darstellen.

Verwendung von dreipoligen Leitungen bei der Verdrahtung von Raumreglern

Raumregler sind über elektr. vier- bis fünfpolige Leitungen mit den am Heizkreisverteiler montierten Stellmotoren zu verbinden. Bei nicht ordnungsgemäßer Verdrahtung kommen dreipolige elektr. Leitungen (Außenleiter, Neutralleiter und Steuerdraht) zum Einsatz. Damit wird jedoch gegen die DIN VDE 0100-410 verstoßen: Elektr. Betriebsmittel müssen mit einem Schutzleiter verbunden sein. Ein solcher Systemmangel könnte bei einer notwendigen Nachrüstung von z. B. Funkthermostaten kostenintensiv werden.

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