Bedeutung des Leistungsverzeichnisses
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 9. Mai 2007 – 13 U 103/03 – kann sich der Auftragnehmer grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Auftraggeber stammenden Leistungsverzeichnisses verlassen.
Ihn trifft allerdings im Rahmen des Zumutbaren eine Prüfungspflicht. Wenn es um das zu verwendende Material geht, ist es nicht von Bedeutung, dass die Lieferung der Stoffe oder Bauteile vom Auftraggeber erfolgt. Die dem Auftragnehmer obliegende Prüfungspflicht hat jedoch ihre Grenze in den Fachkenntnissen, die von einem ordnungsgemäßen Auftragnehmer des maßgeblichen...