Ausnahmen für Hallenheizungen führen EnEV-Ziele ad absurdum

Weltweit werden große Anstrengungen unternommen, um den Energieverbrauch zu senken. Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Dies führt in Deutschland zu immer neuen gesetzlichen Vorgaben mit stetig steigenden Anforderungen an Gebäude ­– und somit auch an die TGA. So gilt hierzulande die EnEV, die auf der rechtlichen Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) beruht. Sie schreibt Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Gebäudebetrieb vor. Die EnEV gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Verschärfungen durch die nächste Stufe der EnEV

Bereits 2016 tritt die nächste Stufe der aktuell gültigen Fassung der EnEV in Kraft: Ab 1. Januar wird ein verschärfter Energie-Standard für neu zu errichtende Gebäude eingeführt. Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung sinkt dann um 25 % im Vergleich zur alten EnEV 2009.

Ausnahmeregelung bei der Hallenheizung

Diese Verschärfung wird jedoch im Bereich der Hallenheizung ad absurdum geführt. Hier werden Systeme von der Verschärfung ausgenommen, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden können. So müssen Nichtwohngebäude mit einer Raumhöhe über 4 m ab 2016 keinen niedrigeren Jahres-Primärenergiebedarf berücksichtigen, wenn sie durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden. Das regelt die Verordnung in der Anlage 2 „Nichtwohnbau“ im Absatz 1.1.2 „Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs“. Für Bauherren ist dies auf den ersten Blick lukrativ, da nicht oder nur begrenzt in Ersatzmaßnahmen investiert werden muss. Auf den zweiten Blick ist diese Ausnahmeregelung jedoch höchst kritisch zu betrachten: Zunächst wird hierdurch der Einsatz von regenerativen Energien verhindert, der bei zentralen Heizsystemen an der Tagesordnung ist. Diese Ausnahmeregelung gilt für mit Erdgas betriebene dezentrale Systeme, da Biogas nur in sehr seltenen Fällen zur Verfügung steht. Durch die höheren Einstandskosten beim Einsatz regenerativer Energien wird vermutlich insbesondere im Generalunternehmerbereich zu ökologisch ungünstigeren Systemen gegriffen. Wird ein Gebäude langfristig betrieben, werden beispielsweise die im Vergleich zu einer zentralen Heizanlage mit der Wärmequelle „Wärmepumpe“ höheren Betriebskosten eines mit Gas direktbefeuerten Heizsystems die eingesparten Investitionen nach kurzer Zeit „auffressen“. Der Bauherr wird dann viele Jahre lang finanziell belastet. Belastet wird aber auch die Umwelt durch den Mehrausstoß an CO2. Und gerade dieser sollte ja durch die EnEV und weitere gesetzliche Vorgaben gesenkt werden. 

Einseitige Ausnahmen schaden allen

Es bleibt daher kritisch zu hinterfragen, ob diese Ausnahmeregelung vom Gesetzgeber wirklich so gewollt war. Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage, ob dies langfristig zum Erreichen der ehrgeizigen Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz führen wird. Jetzt sollte endlich die Erarbeitung von sinnvollen technischen Grundlagen für eine Abstimmung, Harmonisierung oder Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG für den Bereich „Hallengebäude“ vorankommen – im Rahmen der Novellierung der Verordnung bzw. des Gesetzes. Einseitige Ausnahmen jedenfalls schaden der Umwelt, den Unternehmen und dem Vertrauen der TGA-Branche in die Politik.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 12/2015

EnEV-Verschärfung ab 1. Januar 2016

Was ändert sich?

Mit Beginn des Jahres 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Davon ist betroffen, wer: - den Bauantrag ab 1. Januar 2016 einreicht, - die Bauanzeige ab dem 1....

mehr
Ausgabe 04/2024

BTGA-Frühjahrsgutachten: Marktausblick Nichtwohnbau Deutschland

Der BTGA präsentierte bei der Messe „Light + Building 2024“ die Ergebnisse seines Frühjahrsgutachtens „Marktausblick Nichtwohnbau Deutschland“. Die im Rahmen des Gutachtens erfolgte Befragung...

mehr
Ausgabe 02/2015

Auswirkungen der EnEV 2014

Dezentrale Hallenheizsysteme bei großen Hallenhöhen

Der Begriff „dezentral“ ist klar definiert: Wird die Heizwärme direkt dort erzeugt, wo sie auch abgegeben wird, also ohne den Einsatz eines Wärmeträgermediums (z.?B. Wasser), handelt es sich um...

mehr
Ausgabe 02/2015 Software-Bundle zur Lüftung

Wohn- und Nichtwohngebäude

Solar-Computer hat ein Software-Bundle zusammengestellt, das alle typischen Rechenanwendungen zur Lüftung im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich unterstützt. Insgesamt elf Regelwerke auf neuestem...

mehr

EnEV 2014 kommt

Ab 1. Mai 2014 gültig

Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt am 21. November 2013 steht der Termin für das Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014...

mehr