BHKS kritisiert abgeschwächtes Energiekonzept der Bundesregierung
Einschränkungen im Gebäudebereich gefährden Erreichung der Klimaschutzziele

„Das vom Bundeskabinett am
28. September 2010 verabschiedete Energiekonzept wurde in einigen wichtigen Punkten abgeschwächt. Insbesondere im Gebäudebereich hat die Bundes­regierung ent­scheidende, bereits angekündigte Maßnahmen re­vidiert bzw. gestrichen.

Die im Energiekonzept dar­gestellten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele sind nunmehr wenig konkret, bieten kei­nerlei Planungssicherheit und führen zu einer Ver­unsicherung der Unternehmen des gebäudetech­ni­schen Anlagenbaus“, kritisiert Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BHKS.

Das Energiekonzept stellt zwar den Gebäudebereich als Schlüssel zu mehr Energieeffizienz heraus. Im Rahmen der ener­getischen Ge­bäudesanierung und des ener­gie­effizienten Bauens spielt der Nicht­wohn­bereich aller­dings eine eher untergeordnete Rolle. Zu wenig herausgestellt werden die ge­bäudetechnischen Ener­gie­ein­spar­potentiale bei gewerbli­chen Ge­bäuden. Auf den Nichtwohnbereich entfällt immerhin mehr als die Hälfte des Ener­gie­verbrauchs von Gebäuden.

Die Bundesregierung hat sich von ihrem ursprünglichen Ziel, den ge­samten Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 auf einen Nullemisions­standard zu bringen und dies verpflichtend durchzusetzen, verab­schiedet.

Auf freiwilliger Basis soll nun der Primärenergieverbrauch im Gebäudebestand bis 2050 um 80 % reduziert werden. Der Sanierungszwang wurde für Gebäudebesitzer gestrichen, stattdessen sollen Anreize geschaffen werden. Hinsichtlich der hierzu erforderli­chen Fördermittel werden im Ener­gie­konzept keine konkreten Aus­sagen getroffen.

So soll das Ge­bäude­sanierungs­programm „im Rahmen der wirt­schaftlichen Mög­lich­keiten“ besser ausgestat­tet werden.
Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes er­neuer­barer Energien im Wärmemarkt wird ab 2011 mit zu­sätzlichen Mitteln aus dem Son­der­ver­mö­gen „nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klima­fonds“ fortgeführt. Das Ener­gie­konzept macht in diesem Zusam­menhang keinerlei Angaben über die Höhe der bereitzustellenden Mittel.

Aufgrund der Planungsunsicherheit besteht die Gefahr, dass In­vestitionen nur zögerlich oder gar nicht getätigt werden.

Steuerliche Anreize für die För­de­rung von Sanierungsmaßnah­men sollen lediglich geprüft wer­den. Ursprünglich war die Wieder­ein­füh­rung einer Sonder­ab­schrei­bung nach dem Muster des alten § 82 a Einkommensteuer-Durch­führungs-Verordnung an­ge­kündigt worden.

Diese wäre sehr sinnvoll und zielführend gewesen, da der steuerliche Anreiz weniger abhängig von der aktuellen Haushaltssitua­tion gewesen wäre.

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