BHKS kritisiert abgeschwächtes Energiekonzept der Bundesregierung
Einschränkungen im Gebäudebereich gefährden Erreichung der Klimaschutzziele
„Das vom Bundeskabinett am
28. September 2010 verabschiedete Energiekonzept wurde in einigen wichtigen Punkten abgeschwächt. Insbesondere im Gebäudebereich hat die Bundesregierung entscheidende, bereits angekündigte Maßnahmen revidiert bzw. gestrichen.
Die im Energiekonzept dargestellten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele sind nunmehr wenig konkret, bieten keinerlei Planungssicherheit und führen zu einer Verunsicherung der Unternehmen des gebäudetechnischen Anlagenbaus“, kritisiert Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BHKS.
Das Energiekonzept stellt zwar den Gebäudebereich als Schlüssel zu mehr Energieeffizienz heraus. Im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung und des energieeffizienten Bauens spielt der Nichtwohnbereich allerdings eine eher untergeordnete Rolle. Zu wenig herausgestellt werden die gebäudetechnischen Energieeinsparpotentiale bei gewerblichen Gebäuden. Auf den Nichtwohnbereich entfällt immerhin mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs von Gebäuden.
Die Bundesregierung hat sich von ihrem ursprünglichen Ziel, den gesamten Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 auf einen Nullemisionsstandard zu bringen und dies verpflichtend durchzusetzen, verabschiedet.
Auf freiwilliger Basis soll nun der Primärenergieverbrauch im Gebäudebestand bis 2050 um 80 % reduziert werden. Der Sanierungszwang wurde für Gebäudebesitzer gestrichen, stattdessen sollen Anreize geschaffen werden. Hinsichtlich der hierzu erforderlichen Fördermittel werden im Energiekonzept keine konkreten Aussagen getroffen.
So soll das Gebäudesanierungsprogramm „im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten“ besser ausgestattet werden.
Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen „nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds“ fortgeführt. Das Energiekonzept macht in diesem Zusammenhang keinerlei Angaben über die Höhe der bereitzustellenden Mittel.
Aufgrund der Planungsunsicherheit besteht die Gefahr, dass Investitionen nur zögerlich oder gar nicht getätigt werden.
Steuerliche Anreize für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen sollen lediglich geprüft werden. Ursprünglich war die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung nach dem Muster des alten § 82 a Einkommensteuer-Durchführungs-Verordnung angekündigt worden.
Diese wäre sehr sinnvoll und zielführend gewesen, da der steuerliche Anreiz weniger abhängig von der aktuellen Haushaltssituation gewesen wäre.