Energieeffizienz und Klimaschutz: Position beziehen
Die Bundesregierung plant, den gesamten CO2-Ausstoß in Deutschland bis 2020 um bis zu 40 % zu senken. Dieses anspruchsvolle klimapolitische Ziel ist nur dann erreichbar, wenn der Gebäudebereich dazu einen maßgeblichen Beitrag leistet. Die deutsche Industrie hält die Klima schonenden Technologien bereit. Die BDI-Klimastudie rechnet vor, dass sich mit diesen Technologien im Gebäudebereich 63 Mio. t Treibhausgase einsparen lassen bis 2020. 90 % aller identifizierten Maßnahmen sind dazu noch aus Sicht der potenziellen Entscheider wirtschaftlich, wenn der gesamte Lebenszyklus in die Betrachtung einbezogen wird. Würden alle diese technologischen Vermeidungshebel tatsächlich umgesetzt, entspricht dies einer Minderung von gut 40 % im Gebäudebereich.
Der BDI befürwortet ehrgeizige klimapolitische Zielvorgaben. Es muss aber Wirtschaft, Markt und Wettbewerb und insbesondere der Innovationskraft der Unternehmen überlassen bleiben, die jeweils günstigste Lösung herauszufinden. Dabei gilt: So wenig staatliche Regelung wie nötig, soviel Markt wie möglich. Eine Gesetzgebung, die keine verlässlichen Rahmenbedingungen setzt und die nicht technologieoffen ausgestaltet ist, ist zu vermeiden.
Innovationsfähigkeit ist die Grundlage von Technologien und Lösungen zur Erschließung von Effizienzpotentialen. Sie sichert die für den Export wichtige Technologieführerschaft der deutschen Industrie im Gebäudebereich. Nur so kann das Ziel Klimaschutz, zu dem die deutsche Industrie einen gewichtigen Beitrag leisten will, bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum erreicht werden. Hierzu ist jedoch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen erforderlich.
Der BDI begrüßt Schritte zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Energiewirtschaft, Bau- und Chemieindustrie, Anlagentechnik und weitere Industriezweige, das Handwerk sowie alle diejenigen, die über eine Klimaschutzinvestition entscheiden, können ihren Beitrag aber nur leisten, wenn klare, konsistente und kalkulierbare staatliche Rahmenbedingungen existieren. Dies ist leider nicht immer der Fall. So ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in den letzten Jahren immer wieder novelliert worden. Wichtig für energiesparende Investitionen ist aber langfristige Sicherheit bezüglich der zu erwartenden Gesetzesanforderungen. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang auch, zunächst die EnEV 2009 zu validieren. Ziel muss es sein, klare verlässliche Regelungen zu etablieren. Fest steht: 30 %-Sprünge in vierjährigem Abstand verunsichern den Investor ebenso wie komplizierte Regelungen, beispielsweise beim Erneuerbare Energien Wärme-Gesetz (EEWärmeG).
Für Neubauten verlangt das EEWärmeG die Nutzung erneuerbarer Energien. Hierbei müssen je nach Technologie unterschiedliche Mindestanteile des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden: Das Gesetz sieht zwar Ersatzmaßnahmen vor, die aber leider zu Verzerrungen führen. Auf erneuerbare Energien kann verzichtet werden, wenn die Primärenergieanforderungen der EnEV um 15 % unterschritten werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Neubau, der mit Brennwerttechnik und Solaranlage die EnEV-Anforderungen und dank der Solar-Anlage die EEWärmeG-Anforderungen gerade erfüllt, 15 % mehr Primärenergie verbrauchen und Emissionen verursachen darf als ein vergleichbarer Neubau, der statt der Solaranlage auf wirkungsvolle Dämmung setzt. Es gilt: Nur Modernisierungsmaßnahmen, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, sind ökologisch, technisch und wirtschaftlich sinnvoll.
Im Gebäudebestand verhindert das nach wie vor ungelöste Investor-Nutzer-Dilemma Energieeffizienzinvestitionen im Mietwohnungsbereich in der Größenordnung von 3,2 Mrd. €. Zum Beispiel sind 90 % der Heizkessel in Deutschland älter als zehn Jahre und teilweise mit einer Betriebszeit von sogar über 20 Jahren hoffnungslos überaltert. Bei einer Lösung des Investor- Nutzer-Dilemmas könnten durch Contracting jährlich 3,4 Mio. t CO2-Emissionen vermieden werden. Die Energiekosten der Mieter würden demzufolge um rund 1,25 Mrd. € sinken.
Diese Widersprüche und Zielkonflikte bei den Gesetzen und Verordnungen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz müssen aufgelöst werden, um breite Klimaschutzinvestitionen im Gebäudebereich anzuregen. Derjenige, der sich zu einer Klimaschutzinvestition bei Gebäuden entscheidet, braucht außerdem angesichts der beträchtlichen Höhe der Investition eine verlässliche und vorhersehbare Gesetzgebung. Eine klare Emissionsreduzierungsvorgabe über 2020 hinaus ist erforderlich.
Der BDI setzt sich für eine Versachlichung der Klimaschutzdiskussion ein und plädiert dafür, Folgewirkungen von Gesetzen im Gebäudebereich mit zu bedenken. Um Zielkonflikte zu vermeiden, sollte sich die Politik auf Zielvorgaben für Neu-und Altbauten beschränken und den Markt regeln lassen, was der Markt regeln kann, nämlich welches die richtige Kombination von Bau-und Anlagentechnik bezüglich erneuerbarer und fossiler Energieanwendung für das jeweilige Gebäude ist.
Der BDI setzt sich dafür ein, dass alle Klimaschutzmaßnahmen technologieoffen gestaltet sind, so dass die Wahlfreiheit der Bürger nicht eingeschränkt wird. Ein de facto Verbot fossiler Energieträger ist durch das Energieeinsparziel in keiner Weise gerechtfertigt und wird aus ordnungspolitischen Gründen kategorisch abgelehnt. Kein Energieträger darf politisch motiviert bevorzugt oder diskriminiert werden, zumal beispielsweise Bio-Öl und -Gas den stillen Wandel zu erneuerbarer Energie ermöglichen und dabei vorhandene Infrastrukturen optimal genutzt werden können. Hauptaugenmerk muss auf der Kosteneffizienz bei der Treibhausgasvermeidung liegen.
Technologieoffenheit ermöglicht darüber hinaus die stetige Weiterentwicklung von Effizienzpotentialen und sichert die für den Export wichtige Technologieführerschaft Deutschlands. Sie ist insofern unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Der BDI plädiert auch deshalb für eine technologieoffene Ausgestaltung, weil so die innovative Flexibilität gewährleistet wird, die notwendig ist, um im Einzelfall das technologisch Machbare mit dem ökonomisch und ökologisch Effizientesten zu verknüpfen. Technologieoffenheit bedeutet im Bereich der energetischen Gebäudesanierung, dass Bausanierung und Bestandsersatz als Wege zur Erreichung des vorgegebenen oder gewünschten Effizienzziels gleichgestellt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist ein abgestimmtes Vorgehen bei der Recht- und Regelsetzung auf allen Ebenen erforderlich. Dazu will der BDI mit den Akteuren in einen konstruktiven Dialog eintreten. Als langfristiges Ziel empfiehlt der BDI für die Zukunft:
1. Eine einheitliche Ausrichtung aller politischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Energiebedarf von Gebäuden haben können, an einer einzigen energetischen Zielmessgröße: Primärenergiebedarf.
2. Investitionsentscheidungen sind auf Basis der ganzheitlichen Bewertung der Lebenszykluskosten nach dem Prinzip des nachhaltigen Bauens zu treffen. Energiespar-Contracting kann in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument sein. Public Private Partnership (PPP)-Modelle sind eine geeignete Möglichkeit zur Ausgestaltung lebenszyklusorientierter Investitionen. So wird eine realistische Bewertung innovativer Vergabe-, Finanzierungs-und Betriebsmodelle ermöglicht.
3. Klare Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen sind nötig. Komplexität und Widersprüche bei Gesetzen, Verordnungen und finanziellen Förderprogrammen müssen abgebaut und eine konsistente Gesetzgebung sichergestellt werden, damit die intendierten Anreizmechanismen umfänglich genutzt werden können.
4. Die Erarbeitung einer langfristig zuverlässigen Energieeinsparungs- und daher Emissionsreduzierungs-Vorgabe (CO2-Pfad), die geeignet ist, auch für den individuellen Entscheider eine sichere Investitionsgrundlage zu schaffen.
5. Technologieoffenheit aller politischen und regulatorischen Maßnahmen, damit diejenigen Technologien, mit denen die Klimaschutzziele am Besten erreicht werden, sich im wirtschaftlichen Wettbewerb durchsetzen können.
6. Die Entwicklung eines sektor-übergreifenden, langfristigen Konzeptes für eine diversifizierte nachhaltige Energieversorgung, die eine dezentrale Energieerzeugung durch Nutzung von erneuerbaren Energien mit Energiespeichersystemen und Energieverbrauchsprofilen in Gebäuden einbezieht. Das Gebäude muss perspektivisch als Plattform für Energieverbrauch und -produktion gleichermaßen sowie als intelligente Schnittstelle zu einem Smart Grid verstanden werden.
7. Bei der weiteren Ausgestaltung der flexiblen Mechanismen nach dem Kyoto-Protokoll (Clean Development Mechanism und Joint Implementation) sind die besonderen Gegebenheiten des Gebäudesektors bei Regelungen zum Technologietransfer zu berücksichtigen. Die Projektstruktur (Vielzahl kleiner Projekte) und die hohe fachliche Qualität bei der Anwendung und der Qualitätskontrolle, die die Gebäudetechnik erfordert, stellen besondere Herausforderungen bei der Erschließung dieses Exportpotentials dar.