Gebäudebereich ist der Schlüssel zu mehr Energieeffizienz
BHKS unterstützt Entwurf des Energiekonzepts der Bundesregierung
Der BHKS unterstützt den von der Bundesregierung am 7. September 2010 vorgelegten Entwurf des Energiekonzepts. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands und energieeffizientes Bauen werden in diesem Zusammenhang als Kernthemen zur Modernisierung der Energieversorgung und zur Erreichung der Klimaschutzziele gesehen.
„Bei der endgültigen Verabschiedung des Energiekonzepts am 28. September 2010 sollte das Bundeskabinett dafür Sorge tragen, dass sämtliche geplante Maßnahmen und Förderprogramme erhalten bleiben. Insbesondere die angestrebte Verdopplung der energetischen Sanierung des Gebäudebestands und die Förderung energieeffizienten Bauens sind zentrale Schlüssel auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung“, appelliert BHKS-Hauptgeschäftsführer Günther Mertz.
Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40 % des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potentiale zur Energie- und CO2-Einsparung gewaltig. Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet.
Diese Gebäude sind gar nicht oder kaum energetisch saniert. Im vorliegenden, von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium erarbeiteten Entwurf des Energiekonzepts wird daher die energetische Sanierung des Gebäudebestands als wichtigste Maßnahme zur nachhaltigen Minderung des Verbrauchs fossiler Energieträger herausgestellt.
Der langfristige Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Hauptkomplexen. Im Rahmen der „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ wird ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 angestrebt. Dies wird sich u.a. in der Novelle der EnEV 2012 niederschlagen, mit der der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt wird. Zweiter Schwerpunkt ist eine Verstärkung von Fördermaßnahmen. Hierzu werden zusätzliche Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien bereit gestellt. Außerdem wird die Einführung steuerlicher Anreize für die Sanierung im Gebäudebestand geprüft. Weitere Maßnahmen sind die Auflegung eines kommunalen Förderprogramms „Energetische Städtebausanierung“, eine Novellierung des Mietrechts, die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Wärmeliefer-Contracting sowie eine Verbesserung der Ausbildung und regelmäßige Fortbildung von installierenden Unternehmen.