BVF-Richtlinie zu Gipskartondecken
Im ersten Teil der Richtlinienreihe „Kühlen und Heizen mit Deckensystemen“, in dem konkret auf einzelne Arten von Deckensystemen eingegangen wird, behandelt der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) die Gipskartondecke.
Gipskarton und weitere geschlossene Deckensysteme zeichnen sich vor allem durch ihre homogene sowie geschlossene Untersicht aus und lassen sich dadurch absolut unsichtbar in die Innenarchitektur von Gebäuden integrieren. Sie lassen sich außerdem an nahezu alle Gegebenheiten der Gebäude anpassen und erlauben so ein Höchstmaß an architektonischem Gestaltungsspielraum.
Darüber hinaus sind geschlossene Deckensysteme auch für die nachträgliche Installation im Gebäudebestand einsetzbar, insbesondere im Zuge der Umstellung von Heizungsanlagen auf Niedertemperatur und Wärmepumpe. Sie leisten damit einen hohen Beitrag zur Nutzung von Umweltenergie und zur Sektorkopplung im Gebäudebestand.
Im Kontext der Recyclingfähigkeit von Gebäuden sind Trockenbausysteme ebenfalls gut aufgestellt. Deckeneinbauten wie z.B. Beleuchtung lassen sich problemlos integrieren. Weiterhin lässt sich durch schallabsorbierende Plattenarten die Raumakustik deutlich verbessern.
In der Richtlinie 15.4 „Gipskarton und weitere geschlossene Deckensysteme“ werden darüber hinaus der konstruktive Aufbau, Leistungswerte, Raumakustik sowie Planung, Hydraulik und Regelung behandelt. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Hinweise zu Montage, Inbetrieb- und Abnahme und dem laufenden Betrieb von Gipskartondecken.
Die Richtlinienreihe „Kühlen und Heizen mit Deckensystemen“ inklusive der Richtlinie 15.4 „Gipskarton und andere geschlossene Deckensysteme“ stehen unter www.flaechenheizung.de/fachinformationen/kuehlung/ zum Herunterladen bereit.