Berichtigung eines Datums und einer 5 %-Behauptung
Im Kommentar „Mit Jahresmittelwertvergleichen zur Transparenz“ [1] ging es um Effizienztechnologien, die für eine schnelle Realisierung kompetente Fördergeldvergaben erfordern. Darüber hinaus waren transparente Jahresmittelwertvergleiche und gemessene Wirkungsgrade angesprochen. So wurde in einem Vergleich ein Wirkungsgrad von 5 %, der am 6. Mobilitätstag am 29. Juni 2016 [2] an der TH Ingolstadt bei der abschließenden Podiumsveranstaltung von einem Elektroauto im Alltag genannt wurde, im Kommentar als irrtümlich bestätigt mit aufgenommen. Und dies nur, weil beim 7. Mobilitätstag dieser Wert von einem Experten vom Bundesverband eMobilität zweimal seine Bestätigung erhielt. Übrigens: Nach der Richtigkeit der Angabe 5 % gefragt und besser recherchiert [2], wäre an dieser Stelle keine Berichtigung notwendig.
Wirkungsgrade von 5, 21 und 58 % – glaubwürdiger durch Messungen?!
Der o.g. nicht repräsentative Wirkungsgrad von 5 % käme wohl möglicherweise aus einer Wirkungsgradkette zustande, die sämtliche Energieaufwendungen für die Kohleförderung, den Transport bis und ab Kraftwerk primär- als auch sekundärseitig berücksichtigen würde. Dazu nehme man einen gehunwilligen Nutzer, der seine Einkäufe nur im vorbeheizten und klimatisierten Betrieb seines E-Mobils im täglichen Kurzstreckenbetrieb von ca. 3 km erledigt. Ach ja, beim europäischen Strommix von 2013 kommt Herr Weindorf [3] auf einen Wirkungsgrad von 35 % für die Bereitstellung von Strom bis auf Mittelspannungsebene (und inklusive der Bereitstellung von Kohle, Uran, Erdgas, ...). Für die gesamte Wirkungsgradkette Well to Wheel (WtW, „vom Bohrloch bis zum Rad“) ergibt sich für ihn dann: 0,35 x 0,75 x 0,8 = 0,21, also 21 %.
Darüber hinaus kann man, wie er meint, spätestens bei einem Speichersystem mit einem sehr hohen Anteil an erneuerbarem Strom von bis zu 100 % annehmen. Bei erneuerbarem Strom, so seine Rechnung, sind wir dann bei 0,964 x 0,75 x 0,8 = 0,578, also bei rund 58 %.