Braucht man „Kleingedrucktes“?
Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit ist an der FH Mainz (www.facility-management.fh-mainz.de) ein Entwicklungsprojekt zur Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gebäudebetrieb (AGB – TGM) abgeschlossen worden. Das Ziel der Bearbeitung war, die Entwicklung von AGB aus dem Gedankengut und dem Rahmen der VOB/B heraus. Das in der Baupraxis bewährte Regelwerk ist nicht für Dauerschuldverhältnisse gedacht und dafür nur zum Teil geeignet. Vor diesem Hintergrund war es naheliegend, alle Regelungen einer kritischen Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterziehen und für Dauerschuldverhältnisse weiter zu entwickeln. Ergänzt wird der Vorschlag durch einen umfangreichen Kommentarband, der auch Vorschläge zu Individualvereinbarungen und einen Mustervertrag enthält. Ziel der Bearbeitung war ein ausgewogenes Vertragswerk zu schaffen, das für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen anwendbar ist. Die AGB sind für die Verwendung im Geschäftsverkehr vorgesehen. Für die Anwendung in „Verbraucherverträgen“ sind sie nicht gedacht.
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wurde es notwendig, die Verfahren zur Vergütungsänderung bei Leistungsänderung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Im Ergebnis entstanden praxistaugliche Kalkulationsschemata und Kostenstrukturen. Als besonderen Service bietet die FH Mainz die individuelle Anpassung dieser Strukturen für Praxispartner an.