Das Gebäudeenergiegesetz

Aus EnEG, EnEV und EEWärmeG wird GEG

Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, kurz Gebäudeenergiegesetz oder GEG, liegt seit Ende Januar 2017 vor. In dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) verfassten Entwurf werden das Energieeinspargesetz (EnEG), die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem komplexen Gesetz zusammengeführt. Das GEG gilt, bis auf geringfügige Einschränkungen wie temporäre Bauten, für alle Gebäude, die beheizt und/oder gekühlt werden.

Dabei wurde das Anforderungsniveau für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand auf den KfW55-Effizienzstandard festgelegt, auch wenn sich nach einer Studie von Prof. Oschatz dieser Standard wirtschaftlich kaum erreichen lässt. Dabei wird in § 4 die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand deutlich betont.

Und dennoch sollen Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz Hand in Hand gehen. Es bahnt sich ein schwierig zu realisierender Spagat an. Dabei wurden für die öffentliche Hand auch schon Hintertürchen eingebaut, die es erlauben, bei klammer Haushaltslage von den hohen Anforderungen abzuweichen.

Inwieweit hier noch nachgebessert wird, um die Ziele eines energieneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen, wird sich im politischen Prozess zeigen müssen. Die Branchenverbände haben jedenfalls bereits ihre Stellungnahmen abgegeben und sehen durchaus Kritikpunkte.

Für private Gebäude wurde ein Niedrigstenergiestandard noch nicht festgelegt. Dieser wird 2021 Pflicht. Es darf also mit Spannung erwartet werden, ob die Anforderungen im endgültigen GEG über die eine Vorbildfunktion ausübenden Gebäude der öffentlichen Hand hinausgehen werden.

Dabei sind die politischen Ziele ehrgeizig. Der Klimaschutzplan 2050 sieht vor, dass der Ausstoß an CO2-Äquivalenten im Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 um zwei Drittel gegenüber 1990 reduziert werden muss. Hier liegt die Aufgabe vor allem im Gebäudebestand. Inwiefern mit den Maßnahmen im künftigen GEG bis 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand zu erreichen ist, wird sich zeigen.

Der Referentenentwurf des GEG beinhaltet ein einheitliches Anforderungssystem für alle neuen Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden müssen.

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