Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz
Energetische Inspektion von Klimaanlagen bleibt PflichtDer Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), ausführlich als „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ bezeichnet, liegt vor. Mit diesem sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammengeführt werden. Dadurch ergeben sich Veränderungen. Es scheint aber festzustehen, dass die energetische Inspektion von Klimaanlagen Pflicht bleibt und zudem bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld belegt wird.
Inspektionspflicht von Klimaanlagen bleibt bestehen
Nach dem aktuellen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bleibt die bisher in § 12 der Energieeinsparverordnung, EnEV, verankerte Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW erhalten. Im GEG erhält dieser Punkt ein eigenes Kapitel (Kapitel 3) und gliedert sich in insgesamt fünf Paragraphen. Die Nichteinhaltung dieser ordnungsrechtlichen Vorgabe wird mit einem Bußgeld von 50.000 € belegt.
Die Inspektionspflicht selbst ergibt sich aus § 74 GEG, die Art der Durchführung und der Umfang einer Inspektion sind dagegen in § 75 festgeschrieben. § 76 legt den Zeitpunkt für Inspektionen – in der Regel zehn Jahre nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile – fest. In § 77 werden Anforderungen an die Qualifikation des Inspektionspersonals festgelegt. § 78 befasst sich schließlich im Wesentlichen mit dem Inhalt des zu erstellenden Inspektionsberichts und dessen Übergabe an den Anlagenbetreiber.
Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. www.fgk.de (FGK) begrüßt ausdrücklich diesen Part des vorliegenden Referentenentwurfes. Geschäftsführer Günther Mertz konkretisiert dies: „Wir unterstützen in hohem Maße den Plan, die energetische Inspektion als ordnungsrechtliche Vorgabe beizubehalten. Denn sie bildet die entscheidende Basis für die energetische Bewertung in der Gebäudetechnik und die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen speziell im Nichtwohngebäudebereich.“
Entscheidend wird jedoch sein, in welchem Maße die Umsetzung durch die Länder erfolgen wird.