Das aktuelle Baurechtsurteil
Verstoß gegen DIN-Normen = grobe Fahrlässigkeit?Gerade die Verlegung von Wasserrohren ist besonders gefahrenträchtig. Es drohen – noch Jahre später – potentielle Feuchtigkeitsschäden. Erforderlich ist deshalb eine besondere Sorgfalt bei der Installation von Wasserrohren. Ist aber ein Verstoß gegen einschlägige DIN-Normen im Rahmen der Überprüfung der Dichtheit und der Festigkeit der Installation grob fahrlässig?
Sachverhalt
In einem Wohnhaus werden Kupferrohre neu verlegt. Nachfolgend kommt es zu Undichtigkeiten einer Wasserleitung im Fußbodenaufbau. Folge sind erhebliche Durchfeuchtungen im Mauerwerk. Der Gebäudeversicherer zahlt an den Eigentümer des Wohnhauses den Schaden. Nun verklagt der Gebäudeversicherer den Handwerker auf Erstattung dieser Entschädigungsleistungen. Mit dieser Konstellation hatte sich das Oberlandesgericht Celle zu befassen (Urteil vom 30. November 2011 – 14 U 88/11).
Entscheidung
Das Oberlandesgericht hält die Klage für begründet.
Das große Problem in diesem Fall war der Umstand,...