Diese Folgen sind zu beachten
Mängel – Welche Erklärungen gebe ich als Auftragnehmer ab?
Der seriöse Auftragnehmer ist selbstverständlich bereit, Mängel zu beseitigen, die in seinen Leistungsbereich fallen. In der Praxis sollte der Auftragnehmer sich jedoch bei der Abgabe von Erklärungen stets bewusst sein, dass diese weitreichende Folgen haben können. Hierzu die folgenden zwei Beispiele:
Beispiel 1: Zusage Mängelbeseitigung
Der Unternehmer errichtete über einem uralten Gewölbekeller auf einer wasserundurchlässigen Stahlbetonplatte einen Neubau (Eigentumswohnungen). Anschließend veräußerte der Unternehmer Wohnungen nebst der Räume im Gewölbekeller. Die Wohnungseigentümergemeinschaft beantragte die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens wegen Feuchtigkeit im Gewölbekeller. Nachdem der Sachverständige ein abschließendes Gutachten erstattet hatte, forderte die WEG den Unternehmer auf, den Keller abzudichten. Mit anwaltlichem Schreiben kündigte der...