Einheitliches europäisches Vorgehen gegen illegalen Handel mit F-Gasen gefordert
Das Bundeskabinett verabschiedete im Februar 2021 seinen „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes – Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen“. Mit diesem Gesetz sollen laut Bundesregierung „Vollzugshindernisse bei der Bekämpfung des illegalen F-Gas-Handels“ beseitigt werden. Der BTGA formulierte dazu gemeinsam mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK e.V.) und dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH e.V.) eine Stellungnahme, die dem Gesetzgeber zugeleitet wurde.
Gemeinsame Stellungnahme der TGA-Verbände zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Foto: BTGA e.V.
Aus Sicht der TGA-Verbände ist nur ein einheitliches europäisches Vorgehen dazu geeignet, den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen und Produkten wirksam einzudämmen. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber wurden deshalb aufgefordert, auf einen nationalen Alleingang zu verzichten, da dieser zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb des europäischen Binnenmarktes führen würde. Stattdessen sollte durch eine Überarbeitung oder Ergänzung der F-Gase-Verordnung auf eine schärfere EU-weite Regelung zur besseren Überwachung und Reglementierung hingearbeitet werden.
Bereits im Sommer 2020 wurde im Rahmen der Verbändebeteiligung dem federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eine entsprechende Stellungnahme der TGA-Verbände zugeleitet.
Die Positionspapiere des BTGA finden Sie unter www.btga.de > AKTUELL > BTGA-Position > BTGA-Positionen.