Kommentar

Handel mit illegalen Kältemitteln europäisch bekämpfen

Seit 2015 gilt die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase – besser bekannt als F-Gase-Verordnung. Ein wichtiges Instrument dieser Verordnung ist das Quotensystem, über das die Menge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem hohen Treibhausgaspotential (Global Warming Potential, GWP) schrittweise reduziert wird. Dieses Vorhaben – und damit die europäischen Klimaziele – wird allerdings durch einen anwachsenden Schwarzmarkt für HFKW untergraben. Laut einer Analyse des Europäischen Technischen Ausschusses für Fluorkohlenwasserstoffe (EFCTC) liegt das Volumen der illegal in die EU importierten HFKW bei einem CO2-Äquivalent von bis zu 34 Mio. t – das entspricht 33 % der zulässigen Quote im Jahr 2018, also rund einem Drittel des legalen Marktes für Kältemittel in der EU. 

Das bedeutet, dass die F-Gase-Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend von den Behörden durchgesetzt wird. Der illegale Handel unterläuft das umweltpolitisch zielführende Quoten- und Verbotssystem und führt zu einer wettbewerbsrechtlichen Benachteiligung der Marktteilnehmer, die sich gesetzeskonform verhalten.

 

Gesetzentwurf des Umweltministeriums

Das Bundesumweltministerium (BMU) will mit einem Gesetz dem illegalen Handel mit Kältemitteln einen Riegel vorschieben: Ein Referentenentwurf vom 26. Mai 2020 des „Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen“ wurde durch das BMU veröffentlicht. Obwohl dieser Entwurf noch nicht mit den anderen Bundesministerien abgestimmt war, konnten die Bundesländer und die Verbände bereits ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Das Gesetz soll den zuständigen Kontrollbehörden die Möglichkeit geben, die Lieferketten besser nachverfolgen zu können. Außerdem soll es zur Pflicht werden, jeden Kauf und Verkauf von Kältemitteln zu dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht soll entlang der gesamten Lieferkette für Kältemittel bestehen, um den Verkauf von illegalen Kältemitteln spürbar zu verringern.

Das Anliegen des BMU ist selbstverständlich begrüßenswert und sollte von allen Seiten unterstützt werden. Der Haken liegt jedoch in der Umsetzung: Der Gesetzentwurf kann nur für Deutschland gelten und bezieht sich auf eine Änderung des Chemikaliengesetzes. 

Grundsätzlich bedeutet das vorgeschlagene Verfahren der Glaubhaftmachung einer legalen Herkunft eine Beweislastumkehr für den Anwender am Ende der Lieferkette. Ein Fachunternehmen wäre zukünftig verpflichtet, seinen Kunden gegenüber einen schriftlichen Nachweis zur Herkunft des Kältemittels zu erbringen. Um die Dokumentation der legalen Herkunft der Kältemittel an dieser Stelle zu garantieren, müssten alle Marktteilnehmer der Lieferkette die entsprechende Dokumentationspflicht erfüllen. Das würde zu einem deutlichen bürokratischen und damit auch finanziellen Mehraufwand für Betriebe im Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes, also in Deutschland, führen. Es besteht somit die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb des europäischen Binnenmarktes. 

Das Bundesumweltministerium begründet das rein nationale Vorgehen damit, dass die für 2022 vorgesehene Überprüfung der Verordnung einen zu hohen zeitlichen Verzug für eine EU-weite Regelung darstellen würde. Allerdings liegt es auch in der Hand der Bundesregierung, wie schnell eine europäische Lösung umgesetzt wird: Sie könnte sich im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 für eine rasche europäische Umsetzung der vom BMU vorgeschlagenen Maßnahmen einsetzen.

 

Auf nationalen Alleingang verzichten

Das Umweltministerium sollte auf einen nationalen Alleingang verzichten. Stattdessen sollte gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium durch eine Überarbeitung oder Ergänzung der F-Gase-Verordnung auf eine schärfere EU-weite Regelung zur besseren Überwachung und Reglementierung hingearbeitet werden. Außerdem sind eine engere Zusammenarbeit aller Beteiligten innerhalb der gesamten Lieferkette für Kälte­mittel und eine gemeinsame Infrastruktur nötig, um die HFKW-Importe besser nachverfolgen zu können. 

Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.

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