KfW-Programme der BEG:
Antrags- und Zusagestopp

Am 24. Januar 2022 gaben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekannt, dass für die KfW-Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp gilt.

Der Antrags- und Zusagestopp betraf die KfW-Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Foto: ja / BTGA e.V.

Der Antrags- und Zusagestopp betraf die KfW-Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Foto: ja / BTGA e.V.

Dazu sagte Christoph Brauneis, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin: „Der Stopp ist für die energetische Gebäudesanierung und den Klimaschutz in Deutschland ein schwerer Schlag. Fast 35 % des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs fallen auf die Beheizung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung und Kühlung in Gebäuden. Ohne verlässliche und kontinuierliche Förderung wird Deutschland die nationalen und europäischen Energieeinspar- und Klimaschutzziele im Gebäudesektor nicht erreichen können.“ Viele Unternehmen der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) hätten vorgehabt, die bereitgestellten Fördermittel für aktuelle und geplante Projekte zu nutzen. Der Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude bedeute für diese Unternehmen Planungsunsicherheit.

Anfang Februar 2022 verständigten sich das BMWK, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesfinanzministerium darauf, dass alle Anträge, die bis zum Programmstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt werden sollen. Dabei soll es sich um rund 24.000 Anträge handeln.

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