Empfehlung zum Betrieb von RLT-Anlagen während der Covid-19-Pandemie aktualisiert

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband) haben Anfang August ihre gemeinsame Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ dem derzeitigen Kenntnisstand angepasst. Ergänzend wurden Informationen zur Ultraviolettbestrahlung der Zuluft und Hinweise zum Betrieb von Raumklimageräten aufgenommen.

Eine Übertragung von Corona-Viren über Klima- und Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) kann nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden, wenn die dem Raum zugeführte Luft normgerecht gefiltert wird. Über die Außen- und Zuluftleitungen können auch aufgrund der Filtrierung keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden. Abluftleitungen, die möglicherweise mit Tröpfchen belastete Abluft aus den Räumen aufnehmen, transportieren diese nicht in andere Bereiche, da die Systeme im Unterdruck betrieben werden und dadurch auch bei Leckagen der Leitungen keine Abluft entweichen kann.

Da Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion und über Aerosole übertragen werden, empfehlen die drei TGA-Verbände grundsätzlich eine gute Lüftung der Räume mit möglichst hohem Außenluftanteil. Damit wird eine eventuelle Virenlast im Raum durch die Zufuhr von gefilterter und aufbereiteter Außenluft und durch den Abtransport der Raumluft verringert.

Die Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ finden Sie unter www.btga.de > Aktuell > BTGA-Position > Gemeinsame Verbändeempfehlungen.

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