Verbände beantworten Fragen zur Übertragung des Corona-Virus
Im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurden immer neue Fragen zu einer möglichen Übertragung des Corona-Virus SARS-CoV-2 gestellt. Der BTGA hat zusammen mit anderen Verbänden gemeinsame Verbändeempfehlungen zu den häufigsten Fragen erarbeitet. Die Empfehlungen beruhen auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe der tab Anfang April 2020.
Verbreiten Raumlufttechnische Anlagen das Corona-Virus?
Nach aktuellem Kenntnisstand werden Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Eine Übertragung von Corona-Viren über Lüftungs- bzw. Klimaanlagen kann deshalb nahezu ausgeschlossen werden. Über die Außenluft- und Zuluftleitungen können aufgrund der eingebauten Filter keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden.
Der BTGA, der FGK und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte haben auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes die gemeinsame Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ herausgegeben. Grundsätzlich wird empfohlen, Räume mit einem möglichst hohen Außenluftanteil zu lüften. Daher ergeben sich u.a. folgende Empfehlungen für den Betrieb der Lüftungs- bzw. Klimaanlagen:
Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Induktionsgeräte, Split-Geräte) sind nur im jeweiligen einzelnen Raum wirksam und übertragen keine Keime in andere Räume.
Kann das Corona-Virus über das Trinkwasser übertragen werden?
Eine Übertragung über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich. Zahlreiche Trinkwasser-Installationen, insbesondere in Einkaufszentren, Ladenlokalen, Hotels, Ferienwohnungen und Versammlungsstätten, werden allerdings über mehrere Wochen ungenutzt bleiben. Der BTGA, die figawa und der ZVSHK haben deshalb die gemeinsame Empfehlung „Erhaltung der Trinkwassergüte im Falle von Betriebsstilllegungen und Quarantäne“ erarbeitet.
Die folgenden Maßnahmen sollten ergriffen werden:
1. Primär sollte die Hygiene des Trinkwassers in Trinkwasser-Installationen in allen Gebäudetypen durch einen bestimmungsgemäßen Betrieb (normale Nutzung) gewährleistet werden.
2. Ist die normale Nutzung, d.h. der bestimmungsgemäße Betrieb, nicht gewährleistet, so müssen diese Trinkwasser-Installationen mit Hilfe eines Spülplans für die Übergangszeit betrieben werden: Der Betreiber muss dafür sorgen, dass mindestens alle 72 Stunden an allen Entnahmestellen kaltes und warmes Trinkwasser entnommen wird.
3. Ist der Betreiber der Anlage nicht in der Lage, einen solchen Spülplan umzusetzen, so sollte er die Trinkwasser-Installation an der Hauptabsperreinrichtung absperren und die Trinkwasser-Installation mit allen Komponenten (Trinkwasser kalt und warm) vorübergehend außer Betrieb setzen.
Für die möglicherweise erforderliche Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation sind die Anforderungen aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik (EN 806, DIN 1988) zu beachten. Hier ist darauf zu achten, dass entsprechend der Stillstandszeiten und der zu erwartenden potentiellen Belastung die entsprechenden Spülmaßnahmen bei Wiederinbetriebnahme eingehalten werden. Eine Untersuchung des Trinkwassers in untersuchungspflichtigen Anlagen ist bei Wiederinbetriebnahme zu empfehlen. Bei der Wiederinbetriebnahme sind z.B. die Merkblätter zum Thema „Spülen“ von BTGA und ZVSHK und die Betriebsanleitung „Trinkwasser-Installation“ des ZVSHK geeignete Arbeitshilfen.
Sind Arbeiten an Abwasserleitungen während der Covid-19-Pandemie sicher?
Inwiefern Abwasser infektiös sein kann, hängt stark von der Überlebensfähigkeit der Krankheitserreger ab. Dazu gibt es leider im Fall des Erregers SARS-CoV-2 noch nicht genügend Informationen.
Allerdings ist im Abwasser generell eine Vielzahl von Keimen und Krankheitserregern enthalten. Das erfordert schon im Regelfall eine besondere Vorsicht. Nach allen derzeit den Verbänden BTGA, DWA und ZVSHK vorliegenden Informationen besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem neuen Corona-Virus, wenn bei Arbeiten an Abwasserleitungen die gängigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden: Dazu zählen das Tragen von Schutzbekleidung und häufiges Händewaschen. Außerdem sollte der Hautkontakt mit Abwasser oder das Verschlucken von Abwasser komplett vermieden werden.
Alle genannten Verbändeempfehlungen finden Sie unter www.btga.de > Aktuell > BTGA-Position .