Energiestandards im Wohnungsbau nicht aussetzen

Der BTGA begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Baustandards der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur dann kurzzeitig auszusetzen, wenn die Gebäude vorübergehend als Erstaufnahmeeinrichtung oder Flüchtlingsunterkunft genutzt werden sollen. Es ist richtig, dass die Sonderregelungen auf diese Einrichtungen beschränkt bleiben, da allgemeine Energiestandards im Wohnungsbau keinerlei Bezug zur Notsituation von Flüchtlingen haben.

Die aus der Bau- und Wohnungsbranche wiederholt erhobene Forderung, die für 2016 beschlossene Verschärfung der Energieeinsparverordnung für alle neuen Wohngebäude einzufrieren, ist nicht ausreichend durchdacht. Sollten die Baustandards der EnEV bis zum Jahr 2020 ausgesetzt werden, würden die bis dahin errichteten oder umgebauten Gebäude nicht auf den energetisch zeitgemäßen Stand versetzt. In diesem Zustand würden sie vermutlich für die nächsten Jahrzehnte bleiben, da die Gebäude nicht unmittelbar nach dem Jahr 2020 energetisch saniert würden. Mieter würden dadurch für viele Jahre mit hohen Energiekosten belastet. Sollten die verschärften Standards der Energieeinsparverordnung bei der Erweiterung bestehender Gebäude nicht angewandt werden, drohen sogar Bau- und Gesundheitsschäden. Außerdem erscheint es zweifelhaft, ob ein fünfjähriges Moratorium mit EU-Recht vereinbar ist. Deutschland wurde bereits von Brüssel abgemahnt, weil es die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden mit der Energieeinsparverordnung nicht konsequent genug umgesetzt hat.

Der Neubaustandard von Wohngebäuden ist in Deutschland nicht zuletzt dank der ordnungsrechtlichen Maßnahmen auf einem relativ hohen Energieeinsparniveau. Vor diesem Hintergrund können jetzt im Neubau nicht mehr so große Einspareffekte erzielt werden wie bei früheren Verschärfungen der EnEV-Anforderungen. Dieser Umstand darf der Branche, die weltweit Vorreiter bei der Entwicklung energieeffizienter Gebäude-Lösungen ist, nicht zur Last gelegt werden.

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