BTGA-Seminare EnEV § 12: energetische Inspektion
Weiterqualifizierung für
energetische Inspektion von Klimaanlagen
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen laut § 12 EnEV zeigt Betreibern auf, wie sie den Energiebedarf und die Betriebskosten ihrer Klimaanlagen verringern können. Die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen werden von der erfolgreichen Seminarreihe zu § 12 EnEV vermittelt, die der BTGA in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachverband Gebäude-Klima e.V. im Jahr 2015 fortsetzt. Insgesamt acht Veranstaltungen sind bundesweit von Januar bis November 2015 geplant:
Köln 21./22.01.2015
Hamburg 25./26.03.2015
München 22./23.04.2015
Frankfurt am Main 20./21.05.2015
Dresden 24./25.06.2015
Stuttgart 23./24.09.2015
Köln 28./29.10.2015
Berlin 25./26.11.2015
Mit der Seminarteilnahme und Weiterqualifizierung erschließen sich Fachleute ein wachsendes Betätigungsfeld, denn laut einer Studie aus dem Jahr 2013 wurden nicht mehr als 3 % der inspektionspflichtigen Klimaanlagen energetisch untersucht.
Die Seminarinhalte richten sich an den in § 12 EnEV genannten Personenkreis. Dies sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen. Für weitere Fachrichtungen wie beispielsweise Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der TGA ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung gefordert.
Die erfolgreiche Teilnahme von Personen mit qualifiziertem Hochschulabschluss und nachgewiesener Berufserfahrung sowie von Personen mit Meisterbrief oder mit einem Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker der einschlägigen Berufsrichtungen wird durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle bescheinigt. Bei Zustimmung der zertifizierten Seminarteilnehmer werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internet-Seite des BTGA bekannt gemacht. Unter www.btga.de sind weitere Informationen, auch zu den Teilnahmebedingungen und zur Anmeldung zu finden.