Fehlerhafte Grundüberholung
Als bei einem Betrieb die Generalüberholung einer technischen Anlage notwendig wurde, wurde ein Fachunternehmen beauftragt, ohne dass Einzelheiten festgelegt wurden. Welchen konkreten Inhalt ein solcher Werkvertrag hat, ist dann durch Auslegung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln. Beauftragt waren alle Leistungen, die für die fachgerechte Ausführung der Grundüberholung notwendig waren. Dazu gehörte es auch, die Anlage auf ihre Unversehrtheit hin zu untersuchen und soweit erforderlich entweder herzurichten oder zu erneuern. Ob ausgebaute Teile erneuert...