Fehlerhafte Grundüberholung

Als bei einem Betrieb die Generalüberholung einer technischen An­lage notwendig wurde, wurde ein Fachunternehmen beauftragt, ohne dass Einzelheiten festgelegt wurden. Welchen konkreten Inhalt ein solcher Werkvertrag hat, ist dann durch Auslegung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln. Beauf­tragt waren alle Leistungen, die für die fachge­rechte Ausfüh­rung der Grundüberholung notwendig waren. Dazu gehörte es auch, die Anlage auf ihre Unversehrtheit hin zu untersuchen und soweit erforderlich entweder herzurichten oder zu erneuern. Ob aus­gebaute Teile erneuert...

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