Das aktuelle Baurechtsurteil
Anerkannte Regeln der Technik und HerstellervorschriftenWerkunternehmer haben bekanntlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten, und zwar auch dann, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich so geregelt ist. Ist die VOB/B vereinbart, gilt § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B, wonach der Auftragnehmer die anerkannten Regeln der Technik zu beachten hat.
Was sind nun allgemein anerkannte Regeln der Technik? Die Langfassung der von der Rechtsprechung verwandten Definition lautet: Allgemein anerkannte Regeln sind diejenigen Regeln für den Entwurf und die Ausführung von Anlagen, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen sowie insbesondere in dem Kreis der für die Anwendung der betreffenden...