Geändertes Marktanreizprogramm
Seit dem 15. März 2011 gelten neue Regeln bei der Förderung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat eine Änderung der Förderrichtlinie für Wärmepumpen im Marktanreizprogramm (MAP) beschlossen, durch die sich die Förderbedingungen für Wärmepumpen erheblich verbessert haben, wie der Bundesverbands Wärmepumpe e.V (BWP) verkündet hat. So gibt die Novellierung der Förderrichtlinien MAP 2011 folgende Werte für Wärmepumpen vor:
Alle erdgekoppelten Wärmepumpen werden zukünftig mit einer Mindestsumme von 2400 € je Anlage gefördert, bei Leistungen über 10 kW erhöht sich auch die Fördersumme. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen erhalten Bauherren je nach Leistung der Wärmepumpe pauschale Fördersummen von 900 (bis 20 kW) bis 1200 € (21 bis 100 kW). Die Differenzierung in den Fördersummen zu erdgekoppelten Systemen ist den Annahmen aus der vom BMU in Auftrag gegebenen Studie „Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) für den Zeitraum 2009 bis 2011“ über die gestiegene Wirtschaftlichkeit bei Luftsystemen geschuldet. Erfreulicherweise werden neu Großwärmepumpen über 100 kW in die KfW-Förderung aufgenommen und erhalten einen Zuschuss von mindestens 10000 € (Sole/Wasser-WP, Wasser/Wasser-WP). Zusätzlich zur Basisförderung im MAP kann für alle Wärmepumpen 600 € Kombinationsbonus in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage installiert wurde (Dieser wird ab 1. Januar 2012 auf 500 € reduziert).
Positiv bewertet der BWP zudem die Absenkung der Jahresarbeitszahlen (JAZ): Sowohl für Sole/Wasser-, als auch für Wasser/Wasser-Wärmepumpen muss nur noch eine JAZ von 3,8 nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten. In Nichtwohngebäuden ohne Warmwasserbereitung durch die Wärmepumpe stellt die Richtlinie eine JAZ von 4,0 als Förderbedingung auf. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist nur eine Mindest-JAZ von 3,5 notwendig. Großwärmepumpen über 100 kW müssen eine JAZ von 3,8 vorweisen, um förderfähig zu sein. Bei gasbetriebenen Wärmepumpen gilt eine JAZ von 1,3 und der gleiche Fördersatz wie für erdgekoppelte, elektrisch betriebene Wärmepumpen.
Für Nicht-Wohngebäude differenziert das MAP erstmals die Effizienzvorgaben, je nachdem, ob die Wärmepumpe nur zur Raumheizung oder auch zur kombinierten Warmwasserbereitung eingesetzt wird. Insgesamt erhöht sich so die Zahl förderfähiger Anlagen.
Solarthermieförderung
Auch für Solarkollektoren gibt es Änderung bei der Förderung. So gibt es eine (befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 €/m2 bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 €/m2 . Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 € (früher 400 €) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 €. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 € (früher 500 €) bis 30. Dezember 2011, danach 500 €.
Biomassekesselförderung
Für Biomassekessel gilt die Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 mg/m3 (früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1000 €. Alle bisherigen Förderungen bei Pelletsöfen mit Wassertasche, Pelletskesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Weitere Informationen gibt es unter www.bafa.de .