Gefahren durch Brände an und in elektrischen Anlagen bzw. Photovoltaikanlagen
In und an Gebäuden gibt es allgemein elektrische Anlagen; in den letzten Jahren sind Photovoltaikanlagen hinzugekommen. Brände an solchen Einrichtungen sind für die Feuerwehren nichts Ungewöhnliches. Sie sind darauf eingerichtet, Gefahren zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Bei Bränden an elektrischen Anlagen gilt ohnehin die DIN VDE 0132. Dabei handelt es sich um anerkannte Regeln der Technik, die Schutzabstände für die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung festlegen. Es kommt allerdings auch noch auf die verwendeten Löschmittel an.
Mit Handfeuerlöschern muss mindesten 1 m Abstand von unter Niederspannung stehenden Anlageteilen eingehalten werden. Nach DIN 14 365 muss mit dem Sprühstrahl eines Strahlrohres mindestens 1 m und bei Vollstrahl mindestens 5 m Abstand eingehalten werden, um eine Eigengefährdung auszuschließen.
Ohnehin wird eine Einsatzstelle zuerst erkundet. Dabei fallen Photovoltaikanlagen schon vor dem Betreten eines Gebäudes auf. Gefahren können nämlich auch unter durch unter elektrischer Spannung stehende Anlagenteile und durch Herabfallen von gelösten Anlageteilen entstehen.
Bei Photovoltaikanlagen ist die Lage schwieriger, wenn das Gebäude nicht sofort und vollständig stromfrei geschaltet werden kann. Vielfach sind jedoch Beschilderungen für die Feuerwehr vorhanden oder sogar zentrale Abschalteinrichtungen.
Generell kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass von den Feuerwehren qualifiziert Hilfe im Schadenfall geleistet werden kann.