Gerechtigkeit im Heizkeller

Heizkosten korrekter abrechnen

Das Thema der Heizkostenabrechnung entwickelt sich mehr und mehr zu einem komplexen Thema. Dass es das Thema kürzlich sogar bis in die Schlagzeilen der Tagespresse und des Fernsehens geschafft hat, ist einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 1. Februar 2012 (Az.: V III ZR 156/11) zu verdanken.

Darin wird festgestellt, dass ein Vermieter nur die tatsächlich entstanden Brennstoffkosten an die Vermieter weiterreichen darf. Die Richter nahmen dabei Bezug auf die Heizkostenverordnung, insbesondere auf die §§ 6 und 12, die die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und ein Kürzungsrecht beinhalten. Zwar sei die bisherige Form der Abrechnung nicht insgesamt unwirk­sam, aber die nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Kosten seien gemäß § 12 Heiz­kostenV um 15 % zu kürzen.

Nach den letzten sehr kalten Wochen ist damit zu rechnen, dass die Heizkosten für viele Mieter wieder stärker ansteigen werden. Damit einhergehen meist auch juristische Auseinandersetzungen um korrekte Heizkostenabrechnungen.

Um entsprechende Problem­stellungen zukünftig zu vermeiden, kann die Antwort der TGA-Branche nur im verstärkten Ein­satz des „Smart Metering“ gesucht werden. Durch eine kontinuierliche Erfassung der Energieverbrauchsdaten wird die Grundlage für eine gerechtere Kostenverteilung gelegt.

Zudem könnten die „intelligenten“ Zähler dafür sorgen, dass eine Abrechnung stets zeitnah und nach dem tatsächlichen Verbrauch erfolgen kann.

Letztendlich wird die Heizkos­tenrechnung für die meisten Mieter dadurch zwar nicht niedriger ausfallen, allerdings wird ein Stück weit mehr Gerechtigkeit bei der Heizkostenabrechnung geschaffen, und das kann doch nur ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein.

Das BGH-Urteil legt einen verstärkten
Einsatz von „Smart Metering“ bei der
Heizkostenabrechnung nahe!
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