Mietrechtsänderungsgesetz 2013

Energetische Modernisierung und Förderung von Contracting

Zum 1. Mai 2013 traten weite Teile des Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) in Kraft. Neben Regelungen zur Bekämpfung des Mietnomadentums und zur Stärkung der Position des Mieters bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen enthält das Gesetz vor allem beachtenswerte Neuregelungen zur energetischen Modernisierung von vermietetem Wohnraum und zur Förderung des Wärme-Contracting, also der gewerblichen Wärmelieferung durch Dritte. Die neu geschaffenen Regelungen zum Contracting treten indes erst am 1. Juli 2013 in Kraft.

Bereits in ihrem Energiekonzept vom 28. September 2010 hatte die Bundesregierung das Ziel formuliert, den Primär­energiebedarf bis zum Jahr 2050 um 80 % zu vermindern und im Zuge dessen den Wärmebedarf im Gebäudebestand nachhaltig zu senken. Die rechtlichen Rah­men­bedingungen die die Erreichung dieser Ziele flankieren sind vielfältig. Neben staatlichen Fördermaßnahmen und steuerlichen Vergünstigungen, die als wichtige Anreize im Zentrum der Debatte stehen, soll nun auch das Mietrecht einen Beitrag dazu leisten die höheren Anforderungen an vermieteten Wohnraum hinsichtlich Energieeffizienz und...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 11/2014

Laborgebäude und Passivhausstandard

Eine Analyse unter Wirtschaftlichkeitsaspekten

Bei der Planung energieeffi­zienter Gebäude wird häufig die Anwendung und Umsetzung von Passivhauskriterien gefordert. Diese durchaus sinnvollen Kriterien und Randbedingungen sind jedoch nicht auf...

mehr
Ausgabe 03/2009

Duldungspflicht bei Umstellung von Gas­etagenheizung auf Fernwärme

Als in einem älteren Wohngebäude die vorhandenen Gasetagenheizungen durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden sollten, war ein Mieter damit nicht einverstanden. Der Vermieter sah sich deshalb...

mehr
Ausgabe 04/2014

Strahlpumpen in TGA-Anlagen

Moderne Regelungstechnik spart Energie und Geld

Erneuerbare Energien alleine vermögen den Wegfall der Kern­energie und den steigenden Strombedarf kurz- und mittelfris­tig nicht auszugleichen. Im Sinne der deutschen Energiewende sollte unser...

mehr
Ausgabe 02/2010

Zum § 9 der Heizkostenverordnung – Teil 1

Der § 9 der HeizkostenV in der Fassung vom 10. Dezember 2008, S. 2375 BGBl. I, Nr. 56 beinhaltet die „Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen“. Somit...

mehr
Ausgabe 05/2013

Einsparpotentiale der Wärmeversorgung

Verbrauchsmesswerte als Basis zur Heizungssteuerung

Die Energiewende in Deutsch­land ist beschlosse­ne Sache. Die öffentliche Diskussion zum Thema Energiewende beschränkt sich jedoch häufig auf den Strombereich und die Herausforderungen, die mit...

mehr