Mietrechtsänderungsgesetz 2013
Energetische Modernisierung und Förderung von ContractingZum 1. Mai 2013 traten weite Teile des Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) in Kraft. Neben Regelungen zur Bekämpfung des Mietnomadentums und zur Stärkung der Position des Mieters bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen enthält das Gesetz vor allem beachtenswerte Neuregelungen zur energetischen Modernisierung von vermietetem Wohnraum und zur Förderung des Wärme-Contracting, also der gewerblichen Wärmelieferung durch Dritte. Die neu geschaffenen Regelungen zum Contracting treten indes erst am 1. Juli 2013 in Kraft.