Neue Arbeitsstättenrichtlinie
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wurden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) angepasst. Im Juni 2010 wurde die alte Arbeitsstättenrichtlinie, auf der das bekannte Bielefelder 26 °C-Urteil basiert, durch einen neue ersetzt. Die technische Grundlage für das Gerichtsurteil entfällt durch die ASR 3.5.
Bei Außentemperaturen über 26 °C werden zukünftig keine technischen Maßnahmen gefordert, sondern unterschiedliche Möglichkeiten geboten, die körperliche Beanspruchung der Mitarbeiter zu verringern. Eine Raumtemperatur über 26 °C soll dennoch vermieden werden. Werden trotz vorhandener geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen Raumtemperaturen von über 26 °C erreicht, gibt es eine Reihe von Soll-Maßnahmen, die für Abhilfe sorgen sollen. Erst über 30 °C Raumtemperatur müssen wirksame Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket getroffen werden. Zu den beispielhaft genannten Maßnahmen gehören die Bereitstellung geeigneter Getränke, eine Lüftung in den frühen Morgenstunden, Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung und effektive Steuerungen von Lüftungsanlagen (falls vorhanden) zur Nachtauskühlung. Dabei sind technische und organisatorische Maßnahmen bevorzugt einzusetzen. Erst ab einer Raumtemperatur über 35 °C gilt für die Zeit der Temperaturüberschreitung, dass ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist.