Ein Urteil mit Signalwirkung?
Wirtschaftlichkeit von EnergiesparmaßnahmenNach einem Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 28. Januar 2015 – 7 C 52/14 – muss ein Mieter keine Energiesparmaßnahmen dulden, die ihm nach zehn Jahren noch keine Kosteneinsparungen bringen. Auch wenn das Urteil aus juristischer Sicht noch kein besonderes Gewicht haben mag, könnte man es durchaus als Signal dafür verstehen, die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen stärker in den Blick zu nehmen.
Im konkreten Fall wäre die Umlage rechnerisch erst nach ca. 20 Jahren niedriger als die eingesparte Heizenergie gewesen. In diesem Fall könne von einer modernisierenden Instandsetzung nicht mehr die Rede sein. Bei den nicht von den Mietern zu duldenden Modernisierungsmaßnahmen handelte es sich um die Dämmung der Fassade sowie um den Austausch der Fenster.
Der Anlagentausch im Heizungskeller sowie geringinvestive Maßnahmen im Bereich der Gebäude- und Raumautomation zeigen sich üblicherweise als deutlich wirtschaftlichere Alternativen.
Man sollte das Urteil nicht zu sehr strapazieren, aber die Einstellung des Gerichts zeigt zumindest, dass man bei Effizienzmaßnahmen auf die Wirtschaftlichkeit in einem angemessenen Zeitraum achten sollte.
Hier kann das mit Stichtag 26. September 2015 geltende „Energielabel für Heizungen“ ein weiteres Argument für den Anlagentausch sein. Durch die in der ErP-Richtlinie hinterlegten Mindestanforderungen für Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter und -speicher sowie Verbundanlagen ist die Effizienz der Anlagen leicht ersichtlich. Mit diesem Mehr an Transparenz gibt es noch mehr Argumente, Energiesparmaßnahmen auf wirtschaftliche Weise durchzuführen.