Politischer Abend 2018 in Berlin
Die anstehende Novellierung der Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD, zeigt deutliche Auswirkungen auf die Zukunft der Gebäudetechnik. Das wurde bei einem politischen Abend des VDMA-Forums Gebäudetechnik am 13. Juni 2018 in einem Berliner Hotel am Gendarmenmarkt deutlich. Uwe Großmann, Vorsitzender des Forums Gebäudetechnik im VDMA, zeigte sich in seiner Begrüßung zuversichtlich, dass die Novellierung einen wichtigen Schritt für die Gebäudetechnik darstellen kann: „Die Industrie ist heute schon in der Lage, die geforderten Technologien wirtschaftlich darstellbar zu liefern.“
Ministerialrat Andreas Jung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erläuterte in seinem Impulsvortrag geplante Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Richtlinie 2012/27/EU über die Energieeffizienz sowie die möglichen Auswirkungen auf die TGA-Branche. Dabei machte er deutlich, dass die Zusammenführung von EnEV und EEG in ein Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, das in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss kam, umgesetzt werden solle. Das Anforderungsniveau der EnEV 2016 solle beibehalten werden. Damit wäre ein wichtiger Schritt getan, der Planungssicherheit verspricht und zumindest eine Aufweichung der Anforderungskriterien an das energieeffiziente Bauen vermeidet.
Zudem ist das Thema Quartierslösungen als wichtig erkannt worden. So soll eine Kopplung von Wärmeerzeugung bei Bestands- und Neubauten möglich werden, die es erlaubt, alte Wärmeerzeuger aus dem Betrieb zu nehmen und die Bestandsgebäude über die neuen Anlagen mitzuversorgen. Hierfür müsse eine entsprechende Honorierung bzw. ein Bonus gegeben werden.
Noch bestehe allerdings großer Gesprächs- und Abstimmungsbedarf zwischen den politischen Parteien, der insbesondere einheitliche Vollzugsregelungen betrifft.
Auch bei der klaren Vorgabe bei der gesetzlichen Regelung der Primärenergiefaktoren scheint es noch Gesprächsbedarf zu geben, bis mit klaren Vorgaben und Werten zu rechnen ist. Dafür solle aber der CO2-Ausstoß eines Gebäudes im Energieausweis zu einer verbindlichen Angabe werden. Diese Einigung scheint es auf politischer Ebene zu geben.
Rechtliche Vorgaben der EPBD
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist die wichtigste Grundlage für technische Anforderungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Nach der Veröffentlichung haben die EU-Mitgliedsländer 20 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dazu wird die EU-Kommission nach zehn Monaten auch eine Guideline zur Implementierung veröffentlichen. Offen war bis zuletzt das Thema Gebäudeautomation. Der nun gefundene Kompromiss ist nach Ansicht des Branchenverbandes für die Gebäudeautomation eu.bac und seinen Mitgliedern für die Branche der Regelungstechnik und Gebäudeautomation gelungen. Er hebt die Markthemmnisse auf, die durch gegenläufige Interessen der Bauherren und Gebäudebetreiber sowie der Eigentümer und Mieter entstehen.
Ab 2025 müssen alle Nichtwohngebäude mit einer installierten Heizung, Klimatisierung oder entsprechend kombinierten Lüftungsanlage mit einer Leistung von mehr als 290 kW mit spezifischen Gebäudeautomationsfunktionen ausgestattet sein, sofern dies wirtschaftlich und technisch machbar ist. Alle Gebäude heißt: Neue Nichtwohngebäude, aber auch Gebäude im Bestand. Für Wohngebäude können die Mitgliedstaaten entsprechende Regelungen erlassen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Sämtliche mit entsprechenden Funktionen ausgestatteten Gebäude, also sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, werden von Inspektionspflichten freigestellt. Die Inspektionspflichten gelten für Anlagen mit einer installierten Leistung von über 70 kW und sollen sicherstellen, dass die Anlagen und Systeme auch im Teillastbetrieb effizient arbeiten. In der Wärmeverteilung kann dies durch einen dynamischen hydraulischen Abgleich mit existierender Technik wirtschaftlich und effizient sichergestellt werden.
Grundsätzlich bedarf es in der Gebäudetechnik regelmäßiger Überprüfungen der Technik und des Betriebs. Wie bei jeder Maschine und jedem Fahrzeug kann der sichere und effiziente Betrieb nur dadurch sichergestellt werden. Dies gilt auch grundsätzlich bei installierten Anlagen unterhalb der 70-kW-Schwelle.
Für alle Gebäude – und damit auch Wohngebäude – wird eine raumweise Regelung der Temperaturen vorgeschrieben. Dies ist beim Neubau oder beim Austausch des Wärmeerzeugers vorgesehen. Ähnliches gilt in Deutschland schon seit vielen Jahren. In anderen EU-Mitgliedstaaten ist dies aber ein Novum. Das VDMA-Forum Gebäudetechnik begrüßt es sehr, dass Europa in diesem Sinne auf einen einheitlichen Standard gehoben wird. Während die Gebäudetechnik in der alten EPBD kaum Berücksichtigung fand und entsprechende Regulierungen den EU-Mitgliedstaaten anempfohlen wurden, ohne diese näher zu spezifizieren, ist mit der 2018er-Version der Gebäudetechnik letztlich der Stellenwert zugedacht worden, der ihr gerecht wird.