Präqualifizierung von BauunternehmenBedeutung und Chancen für TGA-Unternehmen
Bedeutung und Chancen für TGA-Unternehmen
Zielsetzung
Ziel des PQ-Verfahrens ist es, die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen für alle Beteiligten zu erleichtern und kostengünstiger zu gestalten. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird den öffentlichen Auftraggebern im Internet eine Liste der Unternehmen zur Verfügung gestellt, die (prä-)qualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren eingebunden zu werden (PQ-Liste). Grundlage des Verfahrens ist eine unter Federführung des BMVBS gemeinsam mit den öffentlichen Auftraggebern und den Verbänden der Bauwirtschaft erarbeitete Leitlinie, nach welcher das Verfahren unter ständiger Überwachung und Kontrolle des von allen am Vergabeverfahren Beteiligten unabhängigen Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. steht, dessen Mitglied auch der BHKS ist. Dort wird auch die Internetliste der präqualifizierten Unternehmen tagesaktuell geführt. Die konkrete Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt durch seitens des PQ-Vereins beauftragte Präqualifizierungsstellen.
Grundzüge der Präqualifizierung
Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend den in § 8 VOB/A definierten Anforderungen.
Anstatt wie bisher bei jeder einzelnen Vergabe anhand von einzureichenden Einzelnachweisen wird hier vorab beurteilt, ob das Unternehmen in bestimmten Leistungsbereichen für die Durchführung von Bauaufträgen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt. Hat das Unternehmen auf diese Weise seine Eignung nachgewiesen, wird diese mit dem Eintrag in die PQ-Liste von allen öffentlichen Auftraggebern verbindlich anerkannt. Durch regelmäßige Überprüfungen wird sichergestellt, dass die Eignung fortbesteht, und werden zeitlich befristet geltende Nachweise laufend aktualisiert. Nicht überprüft wird allerdings die wirtschaftliche Lage der Unternehmen.
PQ-Verfahren
Das Unternehmen stellt bei einer der vom PQ-Verein beauftragten PQ-Stellen einen Antrag auf Präqualifizierung für einen oder mehrere Leistungsbereiche und reicht die erforderlichen Eignungsnachweise ein. Die PQ-Stelle prüft die Antragsunterlagen und entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Präqualifizierung erfüllt sind.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die PQ-Stelle ein Zertifikat, die so genannte „Präqualifizierungsbestätigung“, für die beantragten Leistungsbereiche aus. Gleichzeitig trägt die PQ-Stelle das Unternehmen mit den jeweiligen Leistungsbereichen in die Internetliste des PQ-Vereins ein. Mit der Eintragung werden dort auch die vom Unternehmen eingereichten Erklärungen und Nachweise elektronisch hinterlegt.
Lehnt die PQ-Stelle den Antrag ab, kann das Unternehmen den Beschwerdeausschuss anrufen. Dieser Ausschuss ist beim PQ-Verein angesiedelt und für die Überprüfung der Entscheidungen sämtlicher PQ-Stellen zuständig.
PQ-Liste
Die Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber können sich über die Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes hinsichtlich deren Eignung für öffentliche Bauaufträge in der PQ-Liste erkundigen. Die Liste kann unter www.pq-verein.de aufgerufen werden. Sie wird fortlaufend aktualisiert. Auch gewerbliche Auftraggeber und private Bauherren können sich über die PQ-Liste über die Zuverlässigkeit von Unternehmen informieren. Die PQ-Liste besteht aus einem der Öffentlichkeit frei zugänglichen Teil sowie aus einem passwort-geschützten Teil, der nur öffentlichen Auftraggebern zugänglich ist.
In dem öffentlichen Teil können Auftraggeber nach unterschiedlichen Kriterien recherchieren. Sie können einen konkreten Firmennamen eingeben, um zu überprüfen, ob und mit welchen Einzelleistungen das konkrete Unternehmen präqualifiziert ist. Das Unternehmen wird mit Anschrift und Kontaktdaten, Registriernummer und den Einzelleistungen, für welche es seine Eignung nachgewiesen hat, abgebildet. Auftraggeber können ferner über die Umgebungssuche für eine bestimmte Postleitzahl unter Auswahl bestimmter Leistungsbereiche nach präqualifizierten Unternehmen für bestimmte Leistungen in einer bestimmten Region suchen. Für diese Region werden dann sämtliche Unternehmen mit Adresse und Kontaktdaten für einen bestimmten Leistungsbereich, z. B. Einzelleistung 113-02 Raumlufttechnische Anlagen, abgebildet.
Für öffentliche Auftraggeber besteht über den passwortgeschützten Teil der Liste zusätzlich die Möglichkeit, die von den Unternehmen im PQ-Verfahren eingereichten Erklärungen und Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Umsatzzahlen der letzten drei Jahre, Mitarbeiterzahlen oder Referenzen) einzusehen. Anhand dieser Informationen werden öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt, neben der generellen Eignung eines Unternehmens auch die (quantitative) Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu beurteilen. Außerdem können sich öffentliche Auftraggeber über diesen Bereich über etwaige Zusatzqualifikationen informieren.
Antragstellung
Hat das Unternehmen sich für eine PQ-Stelle, bei der es die Präqualifizierung beantragen möchte, entschieden, können die Antragsformulare über das Internet heruntergeladen werden. Jede PQ-Stelle verfügt insoweit über eigene Antragsformulare. Auf ihren Internetseiten geben die PQ-Stellen entsprechende Erläuterungen zum Antragsverfahren. Die Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbH (DQB), mit welcher eine Kooperationsvereinbarung seitens des BHKS besteht, hat auf ihrer Internetseite (www.dqb.info) einen kompletten Musterantrag eingestellt, der die Bearbeitung der Antragsunterlagen erheblich erleichtert.
Mit dem Antrag muss das Unternehmen diverse Eigenerklärungen abgeben und amtliche Nachweise einreichen. Das Unternehmen muss erklären, dass
kein Insolvenzverfahren anhängig ist,
es sich nicht in Liquidation befindet,
keine schwere Verfehlungen vorliegen, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
keine Eintragung in einem Landeskorruptionsregister besteht,
es seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
es seine Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
es eine etwaige gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns erfüllt,
es nur Nachunternehmer einsetzt, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind,
es jeglichen Nachunternehmereinsatz dem öffentlichen Auftraggeber mitteilt,
es rechtzeitig den Namen und die PQ-Kennziffer des Nachunternehmens mitteilt,
es im Falle fehlender Präqualifikation dem öffentlichen Auftraggeber auf Anforderung im Einzelfall sämtliche Einzelnachweise des Nachunternehmers vorlegt.
Im Rahmen einer informativen Eigenerklärung kann das Unternehmen freiwillig erklären, dass
es die Tariftreueerklärung des Bundes beachtet,
es die Tariftreueerklärung der Länder beachtet,
es bevorzugter Bewerber nach der Richtlinie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist.
Das Unternehmen muss nachweisen, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150 GewO wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen. Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, die jährlich aktualisiert werden muss. Zusätzlich kann freiwillig ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister eingereicht werden.
Folgende Bescheinigungen bzw. Bestätigungen müssen eingereicht werden:
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 b EStG,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Lohnsummen),
Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug,
Eintrag in das Berufsregister (Handwerksrolle oder IHK),
eine Übersicht der Umsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigt werden muss, oder testierte Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre,
Übersicht der Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
vom Insolvenzverwalter bestätigter Insolvenzplan (nur bei laufendem Insolvenzverfahren),
für jede beantragte Einzelleistung müssen ferner mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorgelegt werden, wobei eine Referenz gleichzeitig mehrere Einzelleistungen abdecken kann. Auf einem besonderen Formblatt „Referenzen Einzelleistungen“, das vom ehemaligen Auftraggeber unterzeichnet werden muss, sind das konkrete Bauvorhaben zu bezeichnen, die relevanten Einzelleistungen zu beschreiben und das Auftragsvolumen anzugeben.
Die Leistungsbereiche für Einzelleistungen und Komplettleistungen sind in Anlage 2 zur Leitlinie des BMVBS aufgelistet. Für TGA-Unternehmen stehen in der Gruppe Technische Gebäudeausrüstung insgesamt 9 Einzelleistungen zur Verfügung:
113-01 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen,
113-02 Raumlufttechnische Anlagen,
113-03 Brandschutzsysteme,
113-04 Elektroarbeiten, 113-05 Blitzschutzanlagen,
113-06 Fördertechnik (Aufzüge, Fahrtreppen und Personenbeförderungsanlagen),
113-07 Dämmarbeiten an technischen Anlagen,
113-08 Gebäudeautomation,
113-09 Sonstige Gebäudeausrüstung (Rohrpostsysteme, Müllschlucker etc.).
Generalunternehmer, die bestimmte Einzelleistungen regelmäßig an Nachunternehmer vergeben, können sich in der Klasse Bauvorhaben Hochbau mit der Komplettleistung 611-03 „umfassende Bauleistung Technische Gebäudeausrüstung“ präqualifizieren lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Unternehmen in mindestens einem der vorgenannten Leistungsbereiche selbst präqualifiziert sind.
Kosten
Die Kosten für Erstpräqualifizierung, die jährlichen Aufrechterhaltungen und sonstigen Einzelleistungen sind bei den verschiedenen PQ-Stellen unterschiedlich hoch. Bei der Erstpräqualifizierung wird in der Regel zwischen einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag je Leistungsbereich unterschieden. Im Durchschnitt sind für eine Erstpräqualifizierung einschließlich zwei Leistungsbereichen rund 600 € zu veranschlagen. Für die jährliche Aufrechterhaltung der Präqualifizierung fallen ca. 400 € an. Regelmäßig werden von den PQ-Stellen befristete Aktionspreise oder Sonderpreise für kleinere Unternehmen angeboten.
Entwicklung und Bedeutung der PQ
Blieb die Bereitschaft der Unternehmen, sich präqualifizieren zu lassen, zunächst deutlich hinter den Erwartungen zurück, nutzen immer mehr Unternehmen die Vorteile der Präqualifizierung. Waren zu Beginn des Jahres 2009 erst 1000 Unternehmen in der PQ-Liste registriert, stieg die Zahl bis Anfang September auf über 3000. Die gestiegene Bereitschaft der Unternehmen, sich präqualifizieren zu lassen, ist darauf zurückzuführen, dass die Bedeutung der Präqualifizierung in jüngster Zeit durch die Reform des Vergaberechts und insbesondere die vergaberechtlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets II erheblich verstärkt worden ist. So sind beispielsweise durch Erlass des BMVBS ab dem 1. Oktober 2008 bei Vergabe des Bundeshochbaus im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb und im Verfahren der Freihändigen Vergabe grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch Präqualifizierung nachgewiesen haben.
Obwohl die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II 14 Mrd. € Euro zur Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Hand ausgeben will und dabei vorrangig auf präqualifizierte Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind von den 500 im BHKS organisierten TGA-Unternehmen erst 78 Unternehmen präqualifiziert. Mehr denn je kann den Unternehmen empfohlen werden, sich präqualifizieren zu lassen, um ihre Chancen im Wettbewerb zu verbessern.
BHKS unterstützt Antragsteller
Der BHKS hat im Verlauf des Jahres an verschiedenen Stellen auf die zunehmende Bedeutung der Präqualifizierung hingewiesen und die Kontakte zum Kooperationspartner DQB intensiviert. Mitgliedsunternehmen werden in der Weise unterstützt, dass der BHKS die Antragsverfahren beratend begleitet und die Antragsunterlagen vorab auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft, um sie dann direkt an die DQB weiterzuleiten. Dadurch können die Bearbeitungszeiten bei der DQB erheblich verkürzt werden.
RA Andreas Heinen,
Justiziar des BHKS