Präqualifizierung von Bauunternehmen
Bedeutung und Chancen für TGA-Unternehmen

Bedeutung und Chancen für TGA-Unternehmen

Zielsetzung

Ziel des PQ-Verfahrens ist es, die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen für alle Beteiligten zu erleichtern und kostengünstiger zu gestalten. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird den öffentlichen Auftraggebern im Internet eine Liste der Unternehmen zur Verfügung gestellt, die (prä-)qualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren eingebunden zu werden (PQ-Liste). Grundlage des Verfahrens ist eine unter Federführung des BMVBS gemeinsam mit den öffentlichen Auftraggebern und den Verbänden der Bauwirtschaft erarbeitete Leitlinie, nach welcher das Verfahren unter ständiger Überwachung und Kontrolle des von allen am Vergabeverfahren Beteiligten unabhängigen Vereins für die Präqualifikation von Bauunter­nehmen e. V. steht, dessen Mitglied auch der BHKS ist. Dort wird auch die Internetliste der präqualifizierten Unternehmen tagesaktuell geführt. Die konkrete Eignungsprüfung der Un­ternehmen erfolgt durch seitens des PQ-Vereins beauftragte Präqualifizierungsstellen.

Grundzüge der Präqualifizierung

Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise ent­sprechend den in § 8 VOB/A definierten Anforderungen.

Anstatt wie bisher bei jeder ein­zelnen Vergabe anhand von einzureichenden Einzelnachweisen wird hier vorab beurteilt, ob das Unternehmen in bestimmten Leis­tungsbereichen für die Durchführung von Bauaufträgen die erforderliche Fachkunde, Leis­tungs­fähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt. Hat das Unter­neh­men auf diese Weise seine Eig­nung nachgewiesen, wird diese mit dem Eintrag in die PQ-Liste von allen öffentlichen Auftraggebern verbindlich anerkannt. Durch regelmäßige Über­prü­fun­gen wird sichergestellt, dass die Eignung fortbesteht, und werden zeitlich befristet gel­tende Nachweise laufend aktualisiert. Nicht überprüft wird allerdings die wirtschaftliche Lage der Unternehmen.

PQ-Verfahren

Das Unternehmen stellt bei einer der vom PQ-Verein beauftragten PQ-Stellen einen Antrag auf Präqualifizierung für einen oder mehrere Leistungsbereiche und reicht die erforderlichen Eignungsnachweise ein. Die PQ-Stelle prüft die Antragsunterlagen und entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Präqualifizierung erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die PQ-Stelle ein Zertifikat, die so genannte „Präquali­fi­zie­rungs­bestätigung“, für die beantragten Leistungsbereiche aus. Gleichzeitig trägt die PQ-Stelle das Unternehmen mit den jeweiligen Leistungsbereichen in die Internetliste des PQ-Vereins ein. Mit der Eintragung werden dort auch die vom Unternehmen eingereichten Erklä­rungen und Nachweise elektronisch hinterlegt.

Lehnt die PQ-Stelle den Antrag ab, kann das Unternehmen den Beschwerdeausschuss anru­fen. Dieser Ausschuss ist beim PQ-Verein angesiedelt und für die Überprüfung der Entschei­dungen sämtlicher PQ-Stellen zuständig.

PQ-Liste

Die Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber können sich über die Unternehmen des Bau­haupt- und Baunebengewerbes hinsichtlich deren Eignung für öffent­liche Bauaufträge in der PQ-Liste erkundigen. Die Liste kann unter www.pq-verein.de aufgerufen werden. Sie wird fortlaufend aktualisiert. Auch gewerbliche Auftraggeber und private Bauherren können sich über die PQ-Liste über die Zuverlässigkeit von Unternehmen informieren. Die PQ-Liste be­steht aus einem der Öffentlichkeit frei zugänglichen Teil sowie aus einem passwort-ge­schützten Teil, der nur öffentlichen Auftraggebern zugänglich ist.

In dem öffentlichen Teil können Auftraggeber nach unterschiedlichen Kriterien recherchieren. Sie können einen konkreten Firmennamen eingeben, um zu überprüfen, ob und mit welchen Einzelleistungen das konkrete Unter­nehmen präqualifiziert ist. Das Unternehmen wird mit Anschrift und Kontaktdaten, Registriernummer und den Einzelleistungen, für welche es seine Eignung nachgewiesen hat, abgebildet. Auftraggeber können ferner über die Umgebungssu­che für eine bestimmte Postleitzahl unter Auswahl bestimmter Leistungsbereiche nach prä­qua­lifizierten Unternehmen für bestimmte Leistungen in einer bestimmten Region suchen. Für diese Region werden dann sämtliche Unternehmen mit Adresse und Kontaktdaten für einen bestimmten Leistungsbereich, z. B. Einzelleistung 113-02 Raumlufttechnische Anlagen, abgebildet.

Für öffentliche Auftraggeber besteht über den passwortgeschütz­ten Teil der Liste zusätzlich die Möglichkeit, die von den Unternehmen im PQ-Verfahren eingereichten Erklärungen und Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Umsatzzahlen der letzten drei Jahre, Mitarbeiterzahlen oder Referenzen) einzusehen. Anhand dieser Informationen werden öffent­liche Auftraggeber in die Lage versetzt, neben der generellen Eignung eines Unternehmens auch die (quantitative) Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu beurteilen. Außerdem können sich öffentliche Auftraggeber über diesen Bereich über etwaige Zusatz­qualifikationen informieren.

Antragstellung

Hat das Unternehmen sich für eine PQ-Stelle, bei der es die Prä­qua­lifizierung beantragen möchte, entschieden, können die Antragsformulare über das Internet heruntergeladen werden. Jede PQ-Stelle verfügt insoweit über eigene Antragsformulare. Auf ihren Internetseiten geben die PQ-Stellen entsprechende Erläuterungen zum Antragsverfahren. Die Deutsche Gesell­schaft für Qualifizierung und Bewertung mbH (DQB), mit welcher eine Kooperationsverein­barung seitens des BHKS besteht, hat auf ihrer Internetseite (www.dqb.info) einen kompletten Musterantrag eingestellt, der die Bearbeitung der Antragsunterlagen erheblich erleichtert.

Mit dem Antrag muss das Unternehmen diverse Eigenerklärungen abgeben und amtliche Nachweise einreichen. Das Unternehmen muss erklären, dass

kein Insolvenzverfahren anhängig ist,

es sich nicht in Liquidation befindet,

keine schwere Verfehlungen vor­liegen, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen,

keine Eintragung in einem Landeskorruptionsregister besteht,

es seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,

es seine Verpflichtungen zur Zah­lung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,

es eine etwaige gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns erfüllt,

es nur Nachunternehmer einsetzt, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnach­weis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind,

es jeglichen Nachunternehmereinsatz dem öffentlichen Auftrag­geber mitteilt,

es rechtzeitig den Namen und die PQ-Kennziffer des Nachunternehmens mitteilt,

es im Falle fehlender Präqualifikation dem öffentlichen Auftraggeber auf Anforderung im Einzelfall sämtliche Einzelnachweise des Nachunternehmers vorlegt.

Im Rahmen einer informativen Eigen­erklärung kann das Unternehmen freiwillig erklären, dass

es die Tariftreueerklärung des Bundes beachtet,

es die Tariftreueerklärung der Länder beachtet,

es bevorzugter Bewerber nach der Richtlinie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist.

Das Unternehmen muss nachweisen, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150 GewO wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz, das Arbeitnehmerüberlas­sungs­gesetz oder das Arbeit­neh­mer­entsendegesetz vorliegen. Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, die jährlich aktuali­siert werden muss. Zusätzlich kann freiwillig ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister eingereicht werden.

Folgende Bescheinigungen bzw. Bestätigungen müssen eingereicht werden:

Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 b EStG,

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,

qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Lohnsummen),

Gewerbeanmeldung,

Handelsregisterauszug,

Eintrag in das Berufsregister (Hand­werksrolle oder IHK),

eine Übersicht der Umsätze in den letzten drei abgeschlosse­nen Geschäftsjahren, die von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigt werden muss, oder tes­tierte Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre,

Übersicht der Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjah­ren jah­resdurchschnittlich beschäf­tig­ten Arbeitskräfte,

vom Insolvenzverwalter bestätigter Insolvenzplan (nur bei laufendem Insolvenzverfahren),

für jede beantragte Einzelleistung müssen ferner mindestens drei Referenzen aus den letz­ten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorgelegt werden, wobei eine Referenz gleich­zeitig mehrere Einzelleistungen abdecken kann. Auf einem besonderen Formblatt „Refe­renzen Einzelleistungen“, das vom ehemaligen Auftraggeber unterzeichnet wer­den muss, sind das konkrete Bauvorhaben zu bezeichnen, die relevanten Einzelleistungen zu beschrei­ben und das Auftragsvolumen anzugeben.

Die Leistungsbereiche für Einzelleistungen und Komplettleistungen sind in Anlage 2 zur Leitlinie des BMVBS aufgelistet. Für TGA-Unternehmen stehen in der Gruppe Technische Gebäudeausrüstung insgesamt 9 Einzelleistungen zur Verfügung:

113-01 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen,

113-02 Raumlufttechnische Anlagen,

113-03 Brandschutzsysteme,

113-04 Elektroarbeiten, 113-05 Blitzschutzanlagen,

113-06 Fördertechnik (Aufzüge, Fahrtreppen und Personenbeförderungsanlagen),

113-07 Dämmarbeiten an technischen Anlagen,

113-08 Gebäudeautomation,

113-09 Sonstige Gebäudeausrüstung (Rohrpostsysteme, Müll­schlucker etc.).

Generalunternehmer, die bestimmte Einzelleistungen regel­mäßig an Nachunternehmer verge­ben, können sich in der Klasse Bauvorhaben Hochbau mit der Komplettleistung 611-03 „um­fassende Bauleistung Technische Gebäudeausrüstung“ präqualifizieren lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Unternehmen in mindestens einem der vorgenannten Leis­tungsbereiche selbst präqualifiziert sind.

Kosten

Die Kosten für Erstpräqualifi­zie­rung, die jährlichen Aufrecht­er­hal­tungen und sonstigen Ein­zel­leistungen sind bei den verschiedenen PQ-Stellen unterschiedlich hoch. Bei der Erstprä­qualifizierung wird in der Regel zwischen einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag je Leistungsbereich unterschieden. Im Durchschnitt sind für eine Erstpräqualifizierung ein­schließlich zwei Leistungsbereichen rund 600 € zu veranschlagen. Für die jährliche Auf­rechterhaltung der Präqualifizierung fallen ca. 400 € an. Regelmäßig werden von den PQ-Stellen befristete Aktionspreise oder Sonderpreise für kleinere Unternehmen angeboten.

Entwicklung und Bedeutung der PQ

Blieb die Bereitschaft der Unternehmen, sich präqualifizieren zu lassen, zunächst deutlich hinter den Erwartungen zurück, nutzen immer mehr Unternehmen die Vorteile der Präqualifi­zierung. Waren zu Beginn des Jahres 2009 erst 1000 Unternehmen in der PQ-Liste registriert, stieg die Zahl bis Anfang September auf über 3000. Die gestiegene Bereitschaft der Unter­nehmen, sich präqualifizieren zu lassen, ist darauf zurückzuführen, dass die Bedeutung der Präqualifizierung in jüngster Zeit durch die Reform des Vergaberechts und insbesondere die vergaberechtlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets II erheblich verstärkt worden ist. So sind beispielsweise durch Erlass des BMVBS ab dem 1. Oktober 2008 bei Vergabe des Bundes­hochbaus im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentli­chen Teilnahmewett­bewerb und im Verfahren der Freihändigen Vergabe grundsätzlich nur Unter­nehmen zur Ab­gabe eines An­gebots aufzufordern, die ihre Eignung durch Präqualifizierung nachgewiesen haben.

Obwohl die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II 14 Mrd. € Euro zur Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Hand ausgeben will und dabei vor­rangig auf prä­qualifizierte Unterneh­men zurückgegriffen werden soll, sind von den 500 im BHKS organi­sierten TGA-Unternehmen erst 78 Unternehmen präqualifiziert. Mehr denn je kann den Un­ternehmen empfohlen werden, sich präqualifizieren zu lassen, um ihre Chancen im Wettbewerb zu verbessern.

BHKS unterstützt Antragsteller

Der BHKS hat im Verlauf des Jahres an verschiedenen Stellen auf die zunehmende Bedeu­tung der Präqualifizierung hingewiesen und die Kontakte zum Kooperationspartner DQB in­tensiviert. Mitgliedsunternehmen werden in der Weise unterstützt, dass der BHKS die An­tragsverfahren beratend begleitet und die Antragsunterlagen vorab auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft, um sie dann direkt an die DQB weiterzuleiten. Dadurch können die Bearbeitungszeiten bei der DQB erheblich verkürzt werden.

RA Andreas Heinen,

Justiziar des BHKS

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