Qualifizierung für Tätigkeiten an Anlagen
mit wassergefährdenden Stoffen
Installation, Wartung und Instandsetzung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nach den Vorgaben des Gesetzgebers nur von Fachbetrieben vorgenommen werden. Darüber, wie man die Fachbetriebseigenschaft erlangt und welche Unterstützung die ÜHKS-TGA – Überwachungsgemeinschaft Heizung Klima Sanitär/Technische Gebäudeausrüstung e.V. Betrieben anbietet, sprach die TAB-Redaktion mit Axel van Ray, dem Vorsitzenden des Vorstands der ÜHKS.
TAB: Herr van Ray die Überwachungsgemeinschaft Heizung Klima Sanitär / Technische Gebäudeausrüstung e.V. wurde nunmehr vor fast 25 Jahren gegründet. Welche Zielsetzung haben die Gründer seinerzeit verfolgt?
Axel van Ray: Die ÜHKS wurde 1987 von Mitgliedern der Landesverbände des BHKS gegründet, um zunächst für die Mitglieder der BHKS-Organisation über eine Überwachungsgemeinschaft zum Vollzug der Auflagen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verfügen zu können. Damals bestimmte der Gesetzgeber, dass nur noch Fachbetriebe für den Umgang mit Anlagen zugelassen sind, die wassergefährdende Stoffe beinhalten. Um die Qualifikation solcher Betriebe sicherzustellen, regelt eine Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass sich entweder Sachverständigenorganisationen oder aber berufsständische Gütegemeinschaften wie die ÜHKS um die Qualifizierung und Kontrolle entsprechender Fachbetriebe kümmern sollen. Dies ist im Grundsatz bis heute so.
TAB: Steht denn die ÜHKS nur Mitgliedsbetrieben der BHKS-Organisation offen?
Axel van Ray: Ein klares Nein! Die Mitgliedschaft in der ÜHKS steht auch Betrieben offen, die nicht Mitglied der BHKS-Organisation sind.
TAB: Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Vorteil einer berufsständischen Gütegemeinschaft wie der ÜHKS gegenüber den großen Sachverständigenorganisationen?
Axel van Ray: Zunächst möchte ich festhalten, dass das duale System von Sachverständigenorganisationen und Gütegemeinschaften für welches sich der Gesetzgeber entschieden hat, in den letzten fast 25 Jahren gut funktioniert hat und nennenswerte Schadensfälle ausgeblieben sind. Die Vorteile einer berufsständischen Organisation wie der ÜHKS sehe ich aber insbesondere darin, dass wir sehr nah an den Mitgliedsbetrieben dran sind. Als kleinere Organisation können wir im Zweifel spezieller, zielgerichteter und persönlicher auf die Anliegen unserer Mitgliedsunternehmen eingehen.
TAB: Wie ist die ÜHKS denn organisiert?
Axel van Ray: Die ÜHKS besteht aus dem Vorstand, der Geschäftsführung und dem Überwachungsausschuss. Der Überwachungsausschuss hat die Aufgabe die Überwachung der Mitglieder zu gewährleisten und verleiht oder entzieht die Befugnis das Überwachungszeichen zu führen. Für entsprechende Prüfungen in den Betrieben setzt die ÜHKS unabhängige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ein. Koordiniert wird die Arbeit der Sachverständigen durch den Prüfbeauftragen der ÜHKS, den ehemaligen Leiter des Instituts für wassergefährendende Stoffe an der TU Berlin, Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr.
TAB: Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft in der ÜHKS neben der Erlangung der Fachbetriebseigenschaft bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen?
Axel van Ray: Zunächst bringt die Überwachung nach den Auflagen des WHG und die Verleihung der Fachbetriebseigenschaft den Mitgliedsbetrieben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht gleichermaßen qualifizierten Betrieben. Des Weiteren vertritt die ÜHKS die Interessen der Mitgliedsunternehmen und damit auch der Branche gegenüber Ministerien und Behörden und nimmt so Einfluss auf die Entwicklung und Herausgabe von Gesetzen und Verordnungen sowie auf deren Auslegung. Zuletzt gab die ÜHKS Mitte Februar diesen Jahres eine Stellungnahme zum Entwurf einer neuen „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAUwS) ab, mit der ein bundeseinheitliches Schutzniveau geschaffen werden soll. Zudem führt die ÜHKS zur Aus- und Weiterbildung der betrieblich Verantwortlichen Seminare durch. Diese Seminare sind auch zur Aus- und Weiterbildung weiteren Fachpersonals der Mitgliedsbetriebe geeignet. Zur Abklärung von Fachfragen stehen den Mitgliedsbetrieben die Sachverständigen der ÜHKS zur Verfügung. Außerdem informieren Rundschreiben der ÜHKS über aktuelle gesetzliche Entwicklungen, geben Hilfen für die Arbeit des Fachbetriebs und des betrieblich Verantwortlichen und weisen auf Entwicklungen und Aktivitäten innerhalb der ÜHKS hin.
TAB: Wie kann man Mitglied der ÜHKS werden?
Axel van Ray: Bei Interesse an einer Mitgliedschaft können Firmen gerne jederzeit persönlichen Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufnehmen. Im Übrigen sind weiterführende Informationen im Internet unter www.uehks.de abrufbar.
TAB: Herr van Ray, vielen Dank für die informativen Auskünfte und weiterhin viel Erfolg mit der ÜHKS.