Rechtspolitische Themen im Fokus
Mit einem Erfahrungsaustausch zwischen Lothar Friedrich sowie Frank Ackermann, den Geschäftsführern der Dipl.-Ing. Gerhard Neuefeind GmbH in Würselen, und dem Bundestagsabgeordneten Helmut Brandt (CDU) aus Alsdorf wurde die Veranstaltungsreihe „Treffpunkt: Energiewende vor Ort“ fortgeführt.
Im Rahmen des vom ITGA NRW und der Berliner Repräsentanz der Verbände der TGA initiierten Politik-Dialogs diskutierten die Teilnehmer branchenrelevante rechtspolitische Themen wie die schleppende Umsetzung des § 12 EnEV zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen oder die Vergabepraxis der öffentlichen Hand. Positiv hoben die beiden Geschäftsführer die Absenkung der Verdienstgrenze für die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn hervor. Gleichzeitig konnte sich der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei einer Betriebsbegehung von der Leistungsfähigkeit des Anlagenbauers überzeugen.
„Im Zuge der Treffen in Berlin und Würselen erhielt Herr Brandt einen exklusiven Einblick in die Praxis der Energiewende sowie die Auswirkungen der Berliner Politik auf mittelständische Unternehmen“, erläutert Martin Everding, Geschäftsführer des ITGA NRW.
Die geschäftsführenden Gesellschafter des Anlagenbauers machten indes deutlich, dass laut § 12 EnEV Klimaanlagen mit einer thermischen Kälteleistung von mehr als 12 kW und einem Mindestalter von 10 Jahren regelmäßig energetisch inspiziert werden müssen. Studien zufolge ist dies jedoch bisher bei weniger als 3 % der inspektionspflichtigen Anlagen geschehen. Die Forderung der ITGA-Mitglieder nach der konsequenten Umsetzung der Vorgaben des § 12 EnEV zwecks Einsparung von Primärenergie und Reduzierung des CO2-Ausstoßes nahm Herr Brandt mit nach Berlin.
Es wurde kritisch erörtert, dass bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand oftmals nicht der beste, sondern der billigste Anbieter den Zuschlag erhalte. Daher gelte es, die Fachkompetenz der Behördenmitarbeiter zu erhöhen. Sehr interessant fand das Bundestagsmitglied die Vorschläge, die Schwellenwerte für die freihändige Vergabe öffentlicher Aufträge anzuheben oder bei Vergabeverfahren – wie in der Schweiz praktiziert – das jeweils höchste und niedrigste Angebot zu streichen. Als Konsequenz wurde der ITGA-NRW zu einer der nächsten Anhörungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich mit den besprochenen Themen beschäftigt, eingeladen.