Luftdichtheitsmessung im Mehrfamilienhaus

Repräsentative Messungen

Nach größeren Sanierungsmaß­nahmen stellt sich häufig die Aufgabe, mit vertretbarem Aufwand die Luftdichtheit eines bewohnten Mehrfamilienhauses zu ermitteln. Anders als bei leer stehenden Häusern ist es äußerst schwierig oder gar unmöglich, zum Messtermin Zugang zu sämt­lichen Wohnun­gen zu erhalten und so das gesamte Gebäude messtech­nisch zu erfassen.

Daher muss eine Alternative gefunden werden, die von öffent­lichen Stellen, die beispielsweise Fördergelder vergeben, anerkannt wird. Viele Messdienstleister wen­den sich mit dieser Frage an den Fachverband Luftdicht­heit im Bauwesen (FLiB e. V.) in Ber­lin. Zwar gibt es derzeit kei­ne offizielle Lösung, doch kann der FLiB einen in der Bran­che schon länger diskutierten An­satz empfehlen. In sei­nen Grundzügen hat sich dieser in Gesprächen unter ande­rem mit der KfW-Bank als prinzipiell kon­sensfähig erwiesen.

 

Ein Lösungsweg

Demnach dürfen im bewohnten Mehrfamilienhaus auch ein­zelne Wohnungen gemessen werden, sofern der Luftdicht­heits­test des Gebäudes insgesamt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Jeder der Tests folgt den Vorgaben der Mess-Norm DIN EN 13 829. Es müssen stets mindestens 20 % der Wohnungen gemessen werden, insgesamt jedoch nicht mehr als zwölf Nutzungseinheiten. Dabei muss mindestens jeweils eine der geprüften Wohnun­gen im obersten bzw. Dachgeschoss, eine in einem Regelge­schoss und eine im untersten Geschoss liegen. Für kleinere Gebäude bedeutet dies, dass regelmäßig mehr als die vor­ge­gebenen 20 % der Wohneinheiten messtechnisch erfasst werden. Bei der anschließenden Auswertung fließen die Messergebnisse aller untersuchten Wohnungen ein. Der dabei gebildete volumen­gewichtete Mittelwert der Luft­wech­sel­rate bei 50 Pa muss den für das Gebäude geltenden EnEV-Grenzwert einhalten. Im Zu­sammenhang mit der Beur­tei­lung des Gesamtgebäudes darf diese EnEV-Vorgabe zur Luftdichtheit bei einzelnen Woh­nungen um bis zu 30 % über­schritten werden.

Die auf solche Art ermittelte Luftdichtheit entspricht zwar nicht dem Gesamtergebnis des Gebäudes, da nur ein Teil desselben auf Leckagen überprüft wurde.

 

Bewertung des Verfahrens

Trotz verblei­bender Unwägbarkeiten schätzt FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher das Verfahren als relativ sicher ein. Die Begründung dafür lautet: Beim Messen einzelner Wohnungen erfasst man interne Luftströme über Leckagen zu benachbarten Wohn­einheiten nahezu zwangsläufig mit. Werden die Grenzwerte dennoch eingehalten, deutet dies auf eine die EnEV-Anforde­rungen tendenziell sogar übertreffende Luftdichtheit der Ge­bäu­de­hülle insgesamt hin.

„Wer das Nachweisverfahren einsetzen will, um beispielswei­se an günstige Förderkredite zu kommen, sollte sich aber im Vor­feld auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle absprechen“, betont man beim FLiB.

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