Sikla und der BTGA
erneuern Haftungs­übernahmevereinbarung

Der BTGA und die Sikla GmbH, einer der führenden Spezialisten von Montage- und Befestigungssystemen, haben ihre seit 20 Jahren geltende Haftungsübernahmevereinbarung erneuert und erweitert. Mit der Vereinbarung geht Sikla – seit Anfang 2013 Fördermitglied des BTGA – über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus. Sofern die Montage nach den Regeln der Technik erfolgt, sichert Sikla den Mitgliedern der BTGA-Organisation vertraglich geregelte Ersatzansprüche bei eventuell auftretenden Produktmängeln zu. Die Vereinbarung erstreckt sich auf von der Sikla GmbH gelieferte Montagesysteme, Rohrverbinder, Armaturen und Schilder, die mit dem Firmenzeichen des Unternehmens ausgestattet sind.

„Die Produkte der Sikla GmbH werden von ausgesuchten, überwiegend deutschen und europäischen Zulieferern hergestellt, die strengen Qualitätskriterien entsprechen. Mitglieder der BTGA-Organisation erhalten mit der aktualisierten Haftungsübernahmevereinbarung zusätzliche Sicherheit“, kommentiert Berthold Broghammer, Vertriebsleiter der Sikla GmbH.

„Mit der Erneuerung und Erweiterung der seit rund 20 Jahren geltenden Haftungsübernahmevereinbarung unterstreicht Sikla die Verbundenheit mit den Unternehmen der BTGA-Organisation. Wir freuen uns, dass der Hersteller als Gewährleistungspartner des BTGA das in die Marke Sikla gesetzte Vertrauen zusätzlich würdigt und fördert“, sagt Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA.

Bereits seit über vier Jahrzehnten ist Sikla kompetenter Partner für die technische Gebäudeausrüstung und den industriellen Anlagenbau. Das Produktangebot für die technische Gebäudeausrüstung reicht vom einfachen Befestigungselement bis zu komplexen Systemlösungen. In über 35 Ländern werden Produkte von Sikla weltweit eingesetzt.

Der BTGA hat mit zahlreichen Herstellern und Lieferanten der TGA-Branche Haftungsübernahmevereinbarungen abgeschlossen. Eine aktuelle Übersicht der Gewährleistungspartner des BTGA ist unter www.btga.de abrufbar.

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