Sozialpolitische Herausforderungen
der nächsten Legislaturperiode
In der vergangenen Legislaturperiode ist die Zahl der Arbeitslosen deutlich gesunken, die Zahl der Beschäftigten deutlich gestiegen.
Selbst in der – noch lange nicht bewältigten – Krise ist es der Bundesregierung gelungen, mit nachhaltigen Änderungen bei der Kurzarbeit – u. a. Ausweitung auf 24 Monate und Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen – die Arbeitslosenquote noch relativ niedrig zu halten. Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden und ihre „Brückenfunktion“ zu erfüllen.
Die Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf gegenwärtig 2,8 % ist ebenfalls positiv zu bewerten. Hoffentlich bleibt es dabei!!
Die Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung ist jedoch auf der Strecke geblieben. Hier ist dringender Handlungsbedarf.
Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz wurden lediglich Organisations- und Finanzfragen neu geregelt. Auch insoweit bestand Handlungsbedarf, jedoch müssen Fragen des Leistungsrechts in der neuen Legislaturperiode unverzüglich angegangen werden.
Bei deutlich rückläufigen Unfallzahlen muss durch Novellierung des Leistungsrechts eine deutliche Beitragsentlastung der Unternehmen – nur diese leisten Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung – erreicht werden.
Es ist zwingend erforderlich, die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Kernbereich der betriebsspezifischen Risiken zu reduzieren und durch einen effektiven Einsatz der Beiträge auch in Zukunft Spielräume für Beitragssenkungen zu schaffen.
Ein Blick auf die alljährlichen Beitragsrechnungen unserer Mitgliedsunternehmen der technischen Gebäudeausrüstung macht deutlich, dass hier erhebliches Entlastungspotential schlummert.
An dieser Stelle sei lediglich beispielhaft auf die Themenkomplexe „Wegeunfälle“ und „Schwarzarbeit“ verwiesen.
Wegeunfälle, die einen erheblichen Teil der Versicherungsleistung ausmachen, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und sind aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung herauszunehmen. Es kann nicht ernsthaft bestritten werden, dass Wegeunfälle – nicht Dienstwegeunfälle – nicht zum betriebsspezifischen Gefahrenbereich gehören. Hier realisiert sich ein allgemeines Lebensrisiko, dessen Besicherung im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung nichts zu suchen hat.
Die gesetzliche Leistungspflicht bei Schwarzarbeit muss gestrichen werden. Mit dieser Regelung wird Schwarzarbeit auf Kosten legal tätiger Arbeitnehmer subventioniert. Mit der Einführung der so genannten „Sofortmeldung“ wurde dieses Problem keineswegs gelöst, mag auch die Feststellung und Verfolgung von Schwarzarbeit mit der Einführung der Sofortmeldung erleichtert worden sein.
Obwohl der Koalitionsvertrag der großen Koalition ausdrücklich eine Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen hatte, ist dieses wichtige Reformvorhaben auf der Strecke geblieben.
Die Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung muss umgehend wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, um eine Beitragsentlastung der Unternehmen und damit eine Reduzierung der Lohnnebenkosten zu erzielen.
Es ist zu hoffen, dass dieses wichtige Thema bei den anstehenden Koalitionsvereinbarungen zwischen der CDU/CSU und der FDP berücksichtigt wird und nicht erneut im Laufe der neuen Legislaturperiode ungelöst bleibt.