Wege zum hydraulischen Abgleich
Eine moderne Verteilertechnik erleichtert es bei der Sanierung bestehender Anlagen, den hydraulischen Abgleich von Fußbodenheizungen durchzuführen, ohne das vorhandene System im Detail zu kennen. Dies wird durch die Verwendung von Verteilern, die den Volumenstrom selbst „ausbalancieren“ erreicht. Diese Technik ist durch BAFA oder KFW sogar förderungswürdig.
Bei der Neuinstallation, vor allem aber bei der Modernisierung im Bestand, ist der hydraulische Abgleich ein wesentlicher und unverzichtbarer Leistungsbestandteil. Doch gerade bei der Sanierung bestehender Systeme und Anlagen stellt die Vielzahl der unbekannten Parameter Planer und ausführende Fachbetriebe oft vor große Herausforderungen.
Bedingt durch den hohen Aufwand wird dann unter den bekannten Zeit- und Kostenzwängen oft die sorgfältige Ausführung vernachlässigt. So sind laut einer Erhebung des Webportals www.co2online.de, bei der 60.700 Wohngebäude in Deutschland geprüft wurden, rund 80 % der Heizungsanlagen nicht oder nicht richtig hydraulisch einreguliert!
Dabei bietet der ordnungsgemäße Abgleich die Chance, das gerade in Altanlagen vorhandene Einsparpotential ohne Komforteinbußen zu nutzen und somit eine hohe Kundenzufriedenheit herzustellen.
Hydraulischer Abgleich unter schwierigen Anlagenbedingungen
Für diese tägliche Herausforderung, z.B. bei unbekannten Heizkreislängen, bieten verschiedene Hersteller eine Lösung an. In speziellen Verteilern ist im Rücklauf ein Ventil integriert, das den Volumenstrom „ausbalanciert“. Es regelt – nahezu unabhängig vom Differenzdruck – rein mechanisch den Durchfluss auf den voreingestellten Wert. Eine besondere Strömungsgeometrie im Ventil macht dies möglich. Mit einem solchen Verteiler ist eine Über- oder Unterversorgung der Nachbarkreise ausgeschlossen. Jeder Heizkreis erhält permanent die voreingestellte Wassermenge, die bei der Inbetriebnahme einmalig am „Balance-Ventil“ eingestellt wird.
Über die Durchflussanzeige im Vorlauf jedes Fußboden-Heizkreises oder Heizkreises ist ständig eine Funktionskontrolle möglich. Der Systemverteiler „balanciert“ den Volumenstrom aus, optimiert so den hydraulischen Abgleich selbsttätig in allen Betriebssituationen und macht die Verwendung von zusätzlichen Strangregulierventilen damit meist überflüssig.
Minimaler Aufwand bei der Umsetzung in der Praxis
Um den hydraulischen Abgleich fachgerecht durchführen zu können, wird bei der Verwendung von Verteilern mit Balance-Technik lediglich die Heizlastberechnung pro Raum bzw. die installierte Heizleistung benötigt, aus der dann die entsprechende maximale Durchflussmenge ermittelt wird. Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass der Mindest-Differenzdruck am ungünstigsten Ventil anliegt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Fachhandwerker danach nur noch den oder die Verteiler installieren, die Einstellskala auf den berechneten Durchflusswert ausrichten und die Anlage entlüften.
Geräuscharmer Betrieb bei hohen Differenzdrücken
Im Gegensatz zu gängigen voreinstellbaren Ventilen, die bereits ab einem Differenzdruck von etwa 20 kPa (200 mbar) Geräusche verursachen können, sind die Ventile für Differenzdrücke bis zu 60 kPa ausgelegt. Auf diese Weise gewährleistet die Verteilertechnik in den meisten Fällen einen geräuscharmen Betrieb des Systems – auch ohne den Einsatz von zusätzlichen Differenzdruckreglern.
In Kombination mit der abgestimmten Heizkreisregelung wird der gesetzlichen Verpflichtung des § 14 (2), wonach heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden müssen, Rechnung getragen.
Mit der internetfähigen Funk- oder „Bus Exclusiv“-Einzelraumregelung ist die individuelle raumweise Einstellung für das Heizen und das Kühlen mit Taupunktüberwachung und die Möglichkeit der Ein- und Abschaltoptimierung sowie des zentralen Eco-Betriebs möglich. Die Bedienung kann hierbei am Raumbediengerät mit Display oder PC und aus der Ferne per Smartphone erfolgen.
Günter Kunz,
Produktmanager und stellv. Technischer Leiter,Empur Produktions GmbH
Förderung durch BAFA oder KFW
Die Verwendung von Verteilern, die in der Lage sind den Volumenstrom „auszubalancieren“, wird durch BAFA oder KFW gefördert.
So sind bei der KFW – Energieeffizient Sanieren – Kredit (Programm 151/152) oder Investitionszuschuss (Programm 430) u.a.:
- die Analyse des Ist-Zustandes, z.B. nach DIN EN 15378,
- die Durchführung des hydraulischen Abgleichs,
- der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Die Pumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten,
- der erstmalige Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen ≤ 35 °C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen sowie
- der Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern
als Maßnahmen bei der Optimierung bestehender Heizungsanlagen förderfähig.
Die Förderung erfolgt im Programm 430 durch einen Investitionszuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten maximal, 5.000 € je Wohneinheit z.B. für sog. Einzelmaßnahmen.
Weitere Details und Förderbedingungen sowie Checklisten, Merkblätter oder Formulare findet man unter www.kfw.de.
Durch die BAFA sind bereits seit dem 1. August 2016 folgende Investitionen förderfähig:
- Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen,
- Einschließlich der Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten,
- Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen,
- In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:
- voreinstellbaren Thermostatventilen,
- Einzelraumtemperaturreglern,
- Strangventilen,
- Technik zur Volumenstromregelung,
- Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces,
- Pufferspeichern,
- die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve.
Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 € pro Standort.
Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselben Maßnahmen. Weiterhin ist die Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung gemäß § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) für in diesem Programm geförderte Maßnahmen ausgeschlossen.