Trinkwasserhygiene trotz Betriebsunterbrechung fortlaufend sichern
Maßnahmen und Planugsaspekte für die Wiederinbetriebnahme einer TrinkwasserinstallationEs gibt unterschiedlichste Gründe, warum eine Trinkwasserinstallation nicht dauerhaft betrieben werden kann. Das Wissen um die dann notwendigen Maßnahmen und Vorgehensweisen ist nicht nur für Betreiber und Fachhandwerker, sondern gerade auch für Fachplaner von hoher Bedeutung. Denn mit der Planung sollte der Umfang und die Vorgehensweise bei „Freigabeprüfungen“ zeitlich und kostenseitig in den Ausschreibungen, insbesondere für eine Sanierung im Bestand, berücksichtigt werden. Zudem gilt es bei Neubauten mögliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um die Trinkwasserhygiene fortlaufend zu sichern und wiederkehrende organisatorische sowie betriebliche Kosten verringern zu können.
Trinkwasser hat zwei Haltbarkeitsdaten: Für die Nutzung als Lebensmittel soll es nicht mehr als vier Stunden, für alle anderen Zwecke nicht mehr als 72 Stunden in der Installation gestanden haben. Die vier Stunden beziehen sich vorrangig auf Leitungswerkstoffbestandteile, die relativ schnell in das Trinkwasser übergehen können. Daher erfolgen gemäß TrinkwV die Untersuchungen auf diese chemischen Parameter nach einer Stagnationszeit von mindestens 2 und höchsten 4 Stunden. Die Ergebnisse werden dann auf 4 Stunden normiert und mit den zugehörigen Grenzwerten der TrinkwV verglichen. Diese Vorgehensweise wurde ursprünglich ausschließlich für die Parameter Blei, Kupfer und Nickel festgelegt. Sie wird aber mittlerweile auch auf andere Parameter wie Eisen angewandt, die sich ebenfalls in der Trinkwasserinstallation ändern können.
Im Gegensatz zu dieser Vorgehensweise finden die bekannten 72 Stunden für den bestimmungsgemäßen Betrieb keine direkte Berücksichtigung bei den mikrobiologischen Untersuchungen. Sie werden lediglich dafür vorausgesetzt, denn für den Parameter „Legionella spec.“ führt das Umweltbundesamt aus, dass die Probennahmen im bestimmungsgemäßen Betrieb erfolgen müssen. Das heißt, leerstehende Wohnungen sollen nicht beprobt werden. Das Wissen um diese Maßnahmen und Vorgehensweisen ist nicht nur für Betreiber und Fachhandwerker, sondern gerade auch für Fachplaner von hoher Bedeutung. Denn er sollte den Umfang und die Vorgehensweise bei „Freigabeprüfungen“ zeitlich und kostenseitig in den Ausschreibungen, insbesondere für eine Sanierung im Bestand, berücksichtigen. Bei neuen Gebäuden mit wiederkehrenden Betriebsunterbrechungen, wie Messegebäuden oder Schulen, sollte er dem Auftraggeber zusätzlich auch eine technische Lösung zur Minimierung der Aufwendungen im späteren Betrieb anbieten. Denn mit der Unterstützung eines Wassermanagement-Systems, wie das System „SWS“ von Schell, kann der Betreiber seine jährlich wiederkehrenden organisatorischen und betrieblichen Kosten oft deutlich verringern.
Wiederinbetriebnahme nach max. 7 Tagen
Neben einem Wasserwechsel über alle Entnahmestellen nach spätestens 72 Stunden, bei normativ geforderten Temperaturen für Trinkwasser kalt (PWC ≤ 25 °C) und Trinkwasser warm (PWH ≥ 55 °C) an jeder Entnahmestelle nach jeweils 3 Liter Ablauf (VDI 6023 Blatt 1, Tab. 1), gibt es weitere zeitliche Vorgaben hierzu in den Regelwerken. Werden diese zeitlichen Intervalle überschritten, sind besondere Maßnahmen notwendig (Tabelle 1). Auf diesen basieren auch vom Grundsatz her die normativen Vorgaben bei der „Wiederinbetriebnahme“. Bereits nach 4 Stunden Stagnation soll das Trinkwasser nicht mehr als Lebensmittel verwendet werden, insbesondere nicht von Schwangeren und nicht für die Versorgung von Babys und Kleinkindern. Es muss daher vor allem an der Küchenarmatur durch das Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz des Wasserversorgers ersetzt werden. Das Trinkwasser in der hohen Güte des Wasserversorgers erkennt man am Einfachsten mit dem Handrücken im Wasserstrahl. Nimmt man das ausströmende Trinkwasser nach einer gewissen Zeit als kühler wahr als zuvor, kann man es als Lebensmittel verwenden.
Bei einer Unterbrechung von mehr als 72 Stunden und bis zu 7 Tagen ist es in aller Regel ausreichend, über jede Entnahmestelle für mindestens 5 Minuten einen Wasserwechsel herbeizuführen. Dazu sind dann mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um auch in den größer dimensionierten Hausanschluss- und Verteilleitungen mindestens eine turbulente Strömung zu erzielen. Dabei sollte, auch ohne eine explizite Vorgabe in den Regelwerken, mindestens eine Strömungsgeschwindigkeit von 1 m/s erzielt werden. Näherungsweise können dazu, in Abhängigkeit von der Nennweite der Rohre, halb so viele Entnahmestellen gewählt werden wie im DVGW W 551-3 aufgeführt (Tabelle 2).
Wiederinbetriebnahme nach max. 4 Wochen
Erfolgt eine Betriebsunterbrechung von bis zu 4 Wochen aufgrund von Arbeiten an der Trinkwasserinstallation, ist dem Fachhandwerker dringend anzuraten, vorher eine mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers zu veranlassen. Diese sollte der Fachplaner ausschreiben. Denn nur so kann der Fachhandwerker wissen, ob die Installation bereits vor seinen Arbeiten kontaminiert war oder nicht. Auch nach Abschluss seiner Arbeiten sollte er eine “Freigabeprüfung“ gemäß den Parametern der VDI 6023 Blatt 1, Tabelle 1, zuzüglich Legionella, zum Zeitpunkt der werkvertraglichen Abnahme veranlassen. Denn bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden muss der Betreiber gemäß § 31 (4) TrinkwV nach frühestens 3 Monaten und spätestens 12 Monaten eigenständig und ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt eine Legionellenuntersuchung beauftragen. Sollten hierbei Legionellen nachgewiesen werden, kann der Fachhandwerker mit seinen Befunden seine fachgerechte Arbeit nachweisen.
Kann die Installation nach 4 Wochen wieder in Betrieb gehen, z. B. nach Sanierungsarbeiten in den Sommerferien, reicht ein reinigendes Spülen der Trinkwasserinstallation über alle Entnahmestellen aus. Dazu ist eine Fließgeschwindigkeit von 2 m/s notwendig (Tabelle 2). Auch diese sollte im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben werden.
Wiederinbetriebnahme nach mehr als 4 Wochen und bis zu 6 Monaten
Für dieses Intervall gelten dieselben Vorgaben und Empfehlungen wie für den Zeitraum von mehr als 7 Tagen bis zu 4 Wochen. Hinzu kommen jedoch zusätzliche mikrobiologische „Freigabeprüfungen“ gemäß DVGW W 551-2. Diese führen zu einem erheblichen Mehraufwand und zu einer längeren Phase der Ungewissheit. Denn erst nach 24 Wochen, also einem halben Jahr (!), lässt sich sagen, ob die Trinkwasserinstallation auch längerfristig einwandfreies Trinkwasser im Hinblick auf Legionellen liefert oder auch nicht.
Wiederinbetriebnahme nach mehr als 6 Monaten
Bei einer so langen Betriebsunterbrechung sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, wenn kein Trinkwasser, z. B. im Rahmen von Bauarbeiten, benötigt wird. Dazu gehört, dass der Betreiber das Wasserversorgungsunternehmen darüber informiert und dieses oder ein Fachhandwerker die Trinkwasserinstallation von der öffentlichen Versorgung abtrennt. Bei der späteren Wiederinbetriebnahme wird, wie bei einer neu errichteten Trinkwasserinstallation auch, gemäß DIN EN 806-4 vorgegangen. Die Trinkwasserinstallation wird gespült (Tabelle 2) und es erfolgen mikrobiologische „Freigabeprüfungen“ (Tabelle 3).
Fazit
Der fachgerechten Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen nach Betriebsunterbrechungen kommt eine hohe Bedeutung zu. Solche Betriebsunterbrechungen sind bei Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an der Trinkwasserinstallation unvermeidbar und findet in Schulen zumeist in den Sommerferien statt. Fachplaner sollten dies in ihren Ausschreibungen und der Zeitplanung berücksichtigen, ebenso wie die Kosten für mögliche mikrobiologische Untersuchungen. Anders sieht es bei der Planung von neu zu errichtenden Gebäuden wie Messehallen und Schulen aus, bei denen von Betriebsunterbrechungen auszugehen ist. In diesen Fällen macht es aus planerischer Sicht Sinn, ein Wassermanagement-System zur Verringerung der Betriebskosten anzubieten.
Wassermanagement-System – Vorteile auf einen Blick
– Unterstützung beim Erhalt der Trinkwassergüte durch automatisierte Stagnationsspülungen
– maximale Wirtschaftlichkeit
– ganzheitliche Vernetzung aller relevanten Entnahmestellen eines Gebäudes
– flexible Erweiterbarkeit um elektronische Armaturen (und andere Komponenten)
– geeignet für Neubauten und Bestand
– Benutzerfreundlichkeit
– Dokumentation
Bei der Erweiterung mit einem Online-Service, z. B. das „Smart.SWS“ können folgende Vorteile hinzukommen:
– weltweit alle vernetzten Gebäude auf einen Blick
– Fernüberwachung
– ortsunabhängiges Facility Management
– Visualisierung aller Daten und zusätzliche Datendokumentation