EU-Parlament stimmt Plänen für energieeffiziente Gebäude zu
15.03.2024
Das EU-Parlament hat für die Richtline EPBD gestimmt.
Bild: europarl.europa.eu/news/de/press-room/press-tool-kit
Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht. Zum anderen ist vorgesehen, dass Gebäude bis 2050 klimaneutral werden. Außerdem sollen mehr Gebäude mit unzureichenden Werten renoviert und der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz soll verbessert werden. Die Richtlinie wurde mit 370 zu 199 Stimmen bei 46 Enthaltungen angenommen. Diese muss der Ministerrat noch förmlich billigen, damit sie in Kraft treten kann.
Emissionsreduktionsziele
Ab 2030 sollen alle Neubaugebäude emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das bereits ab 2028 gelten. Die Mitgliedstaaten können dabei das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial eines Gebäudes berücksichtigen, das das Treibhauspotenzial der für den Bau verwendeten Produkte von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung umfasst. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % senken.
Nach der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 16 % und bis 2033 26 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass sie die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen. Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.
Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung
Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen: Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab 2025 dürfen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. Weiter zugelassen sind dagegen finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen bspw. Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden.
Ausnahmen
Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich. Die EU-Staaten können beschließen, (provisorische) Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.
BAK begrüßt die EPBD-Novellierung
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) reagiert positiv auf die verabschiedete Richtlinie des EU-Parlaments. Diese soll als Rahmen für die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung dienen, bei der die Mitgliedsstaaten genügend Spielraum für eine Anpassung an Besonderheiten haben. „Gebäudebestand ist wertvoll und die EPBD bildet eine wichtige europäische Grundlage für die nachhaltige Bauwende. Wir hätten uns allerdings mehr Klarheit und Vergleichbarkeit bei Berechnungsmethoden gewünscht. Letztendlich geht es immer um die Einsparung von CO2: Das muss das Herzstück unseres Handelns werden“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.
Von der BAK positiv hervorgehoben werden zum einen die Einführung einer Verpflichtung zur Berechnung des Treibhauspotenzials (GWP) über den gesamten Lebenszyklus neuer Gebäude. Zum anderen wird die Beibehaltung der Anforderungen für die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) im Nichtwohnungssektor begrüßt. Kritik gibt es an mangelnder Klarheit zu Energieausweisen, womit eine Vergleichbarkeit der Berichtsmetriken zwischen den Mitgliedstaaten laut BAK besonders abnimmt.
Die verabschiedete Richtlinie des EU-Parlaments zur EPBD lässt sich über die tab-Webseite im Folgenden herunterladen.
Hintergrundinformationen
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind die Gebäude in der EU für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, der zum Paket „Fit für 55“ gehört. Das europäische Klimagesetz vom Juli 2021 machte die Ziele für 2030 und für 2050 EU-weit rechtsverbindlich.