Bundesumweltministerium fördert Errichtung von Mini-BHKW

Strenge Auflagen zur Effizienz der Anlagen

Die Berliner Energieagentur (BEA) hat das neue Förderprogramm der Bundesregierung für kleine Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer elektrischen Leistung unter 20 Kilowatt begrüßt. „Damit werden wieder sinnvolle Investitionsanreize gesetzt, um diese für den Klimaschutz und die Umsetzung der Energiewende notwendige Effizienztechnologie in den Markt zu bringen“, sagte BEA-Geschäftsführer Michael Geißler.

Im Land Berlin sind derzeit über 400 sogenannte Mini-KWK-Anlagen in Betrieb. Sie erzeugen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme. In den nächsten acht Jahren sollen laut Energiekonzept 2020 weitere 2000 solcher Anlagen installiert werden. Allein die Berliner Energieagentur betreibt über 50 kleine Keller-Kraftwerke in Wohn- und Geschäftshäusern, Krankenhäusern, Schulen und Feuerwehrstationen.

Für Berlin hat das Impulsprogramm besondere Bedeutung, weil es hier noch sehr viele unsanierte kleine Mehrparteienwohn- und Geschäftshäuser gibt, in denen BHKW eingebaut werden können. Diese eignen sich als Energiespartechnologie insbesondere dann, wenn aus Gründen des Denkmalschutzes oder anderer baulicher Hindernisse keine Wärmedämmungen an der Außenfassade angebracht werden können. Das technische Potenzial liegt in Berlin bei rund 150000 Mini-KWK-Anlagen in Gebäuden, wenn man konsequent Einzel- und Sammelheizungen ersetzen würde.

Anträge auf Förderung können ab 1. April 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Der einmalige Investitionszuschuss bemisst sich nach der elektrischen Leistung der Anlagen. Kleinst-BHKW für Ein- und Mehrfamilienhäuser bekommen rund 1500 €, größere Anlagen bis zu 3450 €. Voraussetzung für den Investitionszuschuss ist eine Primärenergiesparung bei Anlagen unter 10 kWel von 15 Prozent, bei Anlagen bis 20 kWel mindestens 20 Prozent. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten.

Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers, einer Steuerung und Regelung für wärme- und stromgeführte Betriebsweise sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs. Nähere Fördervoraussetzungen sind der BAFA-Homepage zu entnehmen.

Ob ein Gebäude grundsätzlich für einen KWK-Betrieb in Betracht kommt, kann auch durch den kostenlosen BHKW-Check auf der Internetseite der Berliner Energieagentur unter www.b-e-a.de abgefragt werden.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 7-8/2009

KWK mit Mini-BHKW

22. Oktober 2009 Frankfurt/Main Neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien stellt die Kraft-Wärme-Kopplung eine Möglichkeit dar, Energiekosten langfristig zu reduzieren und zudem...

mehr
Ausgabe 05/2013

BHKW planen

Erst simulieren, dann installieren

Wirkungsgrade von 90?% und mehr versprechen Anbieter von Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerken (BHKW). Aufgrund kompakter Abmessun­gen werden insbesondere Mikro-BHKWs von den Herstellern zunehmend als...

mehr
Ausgabe 03/2013

Mini-KWK in Gründerzeitgebäuden

Zum Ausgleich von fluktuierender Stromerzeugung

Die bestehenden Wohngebäude dominieren heute und auf lange Sicht das Szenario. Die bundesdeutsche Typologie der Wohngebäude weist etwa 10?% des Gebäudebestands der Klasse der Mehrfamilienhäu­ser...

mehr

Viessmann KWK-Forum 2014

150 Experten trafen sich in Allendorf
Dr. Frank Vo?loh, Gesch?ftsf?hrer der Viessmann Deutschland GmbH, begr??te die G?ste und wies auf die gro?e Bedeutung der Kraft-W?rme-Kopplung f?r das Gelingen der Energiewende hin.

Am 12. und 13. November 2014 trafen sich rund 150 hochrangige Experten aus Branche und Politik zum Viessmann Kraft-Wärme-Kopplungs-Forum im Infocenter Allendorf. Die Vorträge und Diskussionen...

mehr

Förderung von Mini-BHKW

Bis zu 3500 Euro

Neue Mini-Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung bis zu 20 kW elektrisch werden wieder gefördert. Voraussetzung dafür: Es handelt sich um Bestandsbauten, deren Bauantrag vor dem 1. Januar...

mehr