Bundesumweltministerium fördert Errichtung von Mini-BHKW
Strenge Auflagen zur Effizienz der AnlagenDie Berliner Energieagentur (BEA) hat das neue Förderprogramm der Bundesregierung für kleine Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer elektrischen Leistung unter 20 Kilowatt begrüßt. „Damit werden wieder sinnvolle Investitionsanreize gesetzt, um diese für den Klimaschutz und die Umsetzung der Energiewende notwendige Effizienztechnologie in den Markt zu bringen“, sagte BEA-Geschäftsführer Michael Geißler.
Im Land Berlin sind derzeit über 400 sogenannte Mini-KWK-Anlagen in Betrieb. Sie erzeugen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme. In den nächsten acht Jahren sollen laut Energiekonzept 2020 weitere 2000 solcher Anlagen installiert werden. Allein die Berliner Energieagentur betreibt über 50 kleine Keller-Kraftwerke in Wohn- und Geschäftshäusern, Krankenhäusern, Schulen und Feuerwehrstationen.
Für Berlin hat das Impulsprogramm besondere Bedeutung, weil es hier noch sehr viele unsanierte kleine Mehrparteienwohn- und Geschäftshäuser gibt, in denen BHKW eingebaut werden können. Diese eignen sich als Energiespartechnologie insbesondere dann, wenn aus Gründen des Denkmalschutzes oder anderer baulicher Hindernisse keine Wärmedämmungen an der Außenfassade angebracht werden können. Das technische Potenzial liegt in Berlin bei rund 150000 Mini-KWK-Anlagen in Gebäuden, wenn man konsequent Einzel- und Sammelheizungen ersetzen würde.
Anträge auf Förderung können ab 1. April 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Der einmalige Investitionszuschuss bemisst sich nach der elektrischen Leistung der Anlagen. Kleinst-BHKW für Ein- und Mehrfamilienhäuser bekommen rund 1500 €, größere Anlagen bis zu 3450 €. Voraussetzung für den Investitionszuschuss ist eine Primärenergiesparung bei Anlagen unter 10 kWel von 15 Prozent, bei Anlagen bis 20 kWel mindestens 20 Prozent. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten.
Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers, einer Steuerung und Regelung für wärme- und stromgeführte Betriebsweise sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs. Nähere Fördervoraussetzungen sind der BAFA-Homepage zu entnehmen.
Ob ein Gebäude grundsätzlich für einen KWK-Betrieb in Betracht kommt, kann auch durch den kostenlosen BHKW-Check auf der Internetseite der Berliner Energieagentur unter www.b-e-a.de abgefragt werden.