Förderprogramm progres.NRW

NRW fördert Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Wer aktuell in Nordrhein-Westfalen baut oder saniert, kann einen Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beantragen. Für einheitszentrale Lüftungsanlagen werden bis zu 1.000 Euro im Neubau und bis zu 2.000 Euro bei Sanierungen zur Verfügung gestellt. Dezentrale Lüftungsanlagen erhalten bis zu 1.000 Euro je Wohneinheit. Das Bundesland ist somit das aktuell einzige, das gezielt Lüftungstechnik fördert. Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2023 gestellt werden, Projekte müssen bis zum 30. Juni 2024 umgesetzt sein, um als förderfähig zu gelten. Details zum Antragsverfahren stehen auf der Website des Programms.

Die Relevanz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bei der Erreichung der Klimaziele ist mittlerweile deutlich belegt. Erst kürzlich zeigte eine Kurzstudie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung in Dresden (ITG), dass Wohnraumlüftungen 5 % der bis 2030 anvisierten CO2-Einsparungen übernehmen könnten, wenn auch nur 10 % aller Wohnungen mit ihnen ausgestattet würden. Ein weiterer Vorteil von Wohnraumlüftungen ist eine erhebliche Ersparnis an Heizkosten, da Wärmerückgewinnung dem Verlust von Heizwärme, wie er bei der klassischen Fensterlüftung auftritt, maßgeblich entgegenwirkt. Wohnraumlüftungen, so die Studie, sollten somit auf eine Stufe mit erneuerbaren Energien gestellt werden. Dass die aktuelle Förderlandschaft das nicht widerspiegelt, sorgt in diesem Kontext bei vielen für Verwunderung.

Martin Schütte, Objektmanager West bei Pluggit, kann das Förderprogramm empfehlen.
Bild: Pluggit GmbH

Martin Schütte, Objektmanager West bei Pluggit, kann das Förderprogramm empfehlen.
Bild: Pluggit GmbH
Umso positiver fällt nun das Förderangebot des Landes NRW ins Gewicht. Diese Fördergelder können zusätzlich zu Förderprogrammen des Bundes genutzt werden, sodass Bauherren einen Großteil der Investitionskosten wieder zurückbekommen können. „Eine gute Maßnahme. Noch besser wäre natürlich eine bundesweit einheitliche Förderwelt, die die Wohnraumlüftung angemessen berücksichtigt“, findet Martin Schütte, Objektmanager West beim Lüftungshersteller Pluggit. „Wir bekommen sehr gute Rückmeldungen von unseren Kunden hinsichtlich der Förderung in NRW. Sehr viele von ihnen berichten, dass Antworten und Genehmigungen außerordentlich schnell eingetroffen sind, sodass Bau- und Sanierungsprojekte zügig abgeschlossen werden konnten.“

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Literaturverzeichnis zur Artikel „Teillast von Ventilatoren in Klima- und Lüftungsanlagen“

Beitrag in der tab 11/2023

[1] VERORDNUNG (EU) Nr. 1253/2014 DER KOMMISSION vom 7. Juli 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von...

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