Professoren schreiben offenen Brief zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Experten fordern Anerkennung der WRG als regenerative Energie


Bild: FGK / RLT-Herstellerverband

Bild: FGK / RLT-Herstellerverband
In einem offenen Brief setzen sich Professoren führender Hochschulen und Institute der Technischen Gebäudeausrüstung dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen im neuen GEG als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt wird und anteilig auf die 65 %-Quote angerechnet werden kann.

Im zurzeit noch gültigen Gebäudeenergiegesetz wird die „verlorene“ und durch Wärmerückgewinnung zurückgewonnene Energie als unvermeidbare Abwärme anerkannt. Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des GEG und dem Entwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung gilt sie hingegen weder als regenerative Energie noch als unvermeidbare Abwärme. Dadurch darf die zurückgewonnene Energie nicht auf die vorgesehene Quote von 65 % erneuerbarer Energie angerechnet werden − es sei denn, sie wird über eine Abluftwärmepumpe zurückgewonnen. Die vorgeschlagene Streichung sei nicht nachvollziehbar, so die Experten.

Um bis 2045 alle Gebäude CO2-neutral betreiben zu können, müssten alle Systeme der technischen Gebäudeausrüstung, die den Gesamtenergiebedarf senken, bei den verordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund seien die Definitionen der „erneuerbaren Energien“ und der „unvermeidbaren Abwärme“ im aktuellen GEG-Entwurf in Bezug auf die Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen wenig zielführend oder sogar fehlerhaft. Der Anteil an Heizenergie, der aufgrund der Nutzung der Wärmerückgewinnung nicht aufgebracht werden muss, sei anteilig als Bereitstellung von Wärme zu bewerten. Dadurch, dass nur ein geringer Aufwand an Hilfsenergie für Ventilatoren benötigt wird, ist diese Technik im Vergleich zu einer Wärmepumpe etwa dreimal effizienter. Die Treibhausgasemissionen, die im Fall von Wohngebäuden durch Lüftungswärmeverluste verursacht werden, lassen sich mit diesen Anlagen um 49 bis 69 % reduzieren.

Der offene Brief der Professoren für Technische Gebäudeausrüstung zur Anrechenbarkeit der Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen als Abwärme und regenerative Energie steht auf www.fgk.de im Bereich Dokumente/Literatur zum Download.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2024

Wann ist Abwärme anrechenbar?

Berücksichtigung von Abwärmenutzung/Wärmeverschiebungen nach neuer DIN/TS 18599-7 im Kontext des GEG

Neben der Nutzung von regenerativer Energie ist die Nutzung von Abwärme ein zentrales Element in der zukünftigen Energieversorgung für Gebäude. Zwei Aspekte engen die effiziente Nutzung von...

mehr
Ausgabe 03/2017

Das Gebäudeenergiegesetz

Aus EnEG, EnEV und EEWärmeG wird GEG

Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, kurz Gebäudeenergiegesetz oder GEG, liegt seit Ende Januar 2017...

mehr

Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Energetische Inspektion von Klimaanlagen bleibt Pflicht

Inspektionspflicht von Klimaanlagen bleibt bestehen Nach dem aktuellen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung...

mehr
Ausgabe 11/2023

Gebäudeenergiegesetz – Bundesrat schafft Planungssicherheit

Die Entscheidung des Bundesrates, zum sogenannten Heizungsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, gibt den Unternehmen der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) die dringend...

mehr
Ausgabe 7-8/2024

GEG-konforme Lüftung planen

Grundlagen und Anforderungen

Lüftungssysteme sorgen für eine kontinuierliche Frischluftzufuhr und können Schadstoffe und Feuchtigkeit effizient abführen, was die Luftqualität verbessert. Nach dem GEG ist eine Lüftungsanlage...

mehr