Information der 18599 Gütegemeinschaft e.V.

Validierung zum GEG erfolgreich umgesetzt

Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. November 2020 ist die neue Normausgabe DIN V 18599:2018 die gesetzliche Grundlage für die Berechnung von baurechtlichen Nachweisen und das Erstellen von Energieausweisen.


Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft e.V. haben bereits bei der Entwicklung ihrer Rechenkerne für dieses umfangreichen Normenwerk eng zusammengearbeitet, um so für eine einheitliche Auslegung und Umsetzung aller einzelnen Berechnungsschritte zu sorgen. Auch mit den für die Normenblätter verantwortlichen Mitgliedern des Normenausschusses und dem BBSR stand man in Zweifelsfragen im engen Kontakt.


Grundlage der Validierung sind 33 Prüffälle von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Damit können die in der Norm vorgesehenen Berechnungen zur Zonenbilanz und Anlagentechnik zu einem großen Teil abgedeckt werden. Obwohl die Prüffälle sich derzeit auf Wohngebäude beschränken, finden die validierten Berechnungsverfahren auch bei Nichtwohngebäuden Anwendung und sorgen auch dort für eine hohe Qualität. Erstmals wurden neben den Berechnungen nach DIN V 18599 auch zusätzliche, direkt im GEG festgelegte Berechnungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Berechnung von Treibhausgas-Emissionen in die Validierung mit aufgenommen.


Die Modellbeschreibungen und ein Bericht mit den Referenzergebnissen werden von der 18599 Gütegemeinschaft veröffentlicht und von allen Mitgliedern zum Herunterladen aus dem Internet bereitgestellt. Die Mitglieder sind – wenn Sie das neue Gütesiegel zum GEG 2020 führen wollen – verpflichtet, eine Selbstzertifizierung durchzuführen, bei dem Sie die Einhaltung der Referenzergebnissen innerhalb der engen zulässigen Toleranzgrenzen (+/- 1 %) prüfen müssen. Diese Prüfung muss für jede bereit gestellte Programmversion erneut durchgeführt werden.


Die Projektdateien für diese Selbstzertifizierung müssen veröffentlicht werden, so dass die Einhaltung der Referenzergebnisse von allen Interessierten jederzeit verifiziert werden kann. Mit dieser öffentlich reproduzierbaren Validierung ist auch ohne externe Prüfinstanz eine hohe Qualität und vor allem die laufende und stets aktuelle Zertifizierung sichergestellt.


Die Mitglieder der Gütegemeinschaft haben sich darauf verständigt, mit der Validierung weiter fortzufahren. Neben einigen weiteren Validierungsfällen im Wohnbau soll die Arbeit auch fortgeführt mit Prüffällen für die Berechnung von Nichtwohngebäuden mit mehreren Zonen werden.

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